Flüssigkeiten im Handgepäck ab 2013 wieder erlaubt

Da werden viele Flugreisende aufatmen: Ab 2013 soll es wieder erlaubt sein, Flüssigkeiten im Handgepäck mitzunehmen. Das hat die EU-Kommission beschlossen. Die Bestimmungen, die im Jahr 2002 nach dem Anschlag vom 11. September 2001 erlassen worden waren, sollen nur noch bis April 2013 gelten. Für die Sicherheit an Bord wird durch Screening gesorgt.

Flüssigkeiten dürfen wieder ins Handgepäck
Ab April 2013 sollen Fluggäste in der Europäischen Union ihre Getränke und Kosmetika wieder mit in die Kabine nehmen dürfen – in unbegrenzter Menge. Die Regelung, dass nur Behälter mit maximal 100 ml in einem Plastikbeutel mit 1 Liter Fassungsvermögen ins Handgepäck dürfen, gilt dann nicht mehr. Das hat die Europäische Kommission beschlossen.

Flüssigkeiten im Handgepäck sollten schon früher erlaubt werden
Ursprünglich sollten bereits im April 2010 die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Gepäck aufgehoben werden, die im Jahr 2002 nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in der EU in Kraft getreten waren. Vor diesen einheitlichen Sicherheitsregeln hatte übrigens jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Bestimmungen.

Es kam aber zunächst nur zu einer Lockerung: Spätestens ab April 2011 dürfen Reisende Parfum oder Alkohol aus Ländern außerhalb der EU, die in Duty-Free-Shops oder an Bord von Flugzeugen aus solchen Ländern gekauft wurden, mit in die Kabine nehmen, wenn diese in einer durchsichtigen Tüte verschweißt sind. Bisher galt diese Ausnahme nur für Flüssigkeiten, die in den USA, Singapur, Kanada und Kroatien gekauft wurden.

Sicherheit trotz Flüssigkeiten im Kabinengepäck
Zukünftig soll die Sicherheit auf Flugreisen in der EU dennoch gewährleistet sein: Durch den Einsatz von speziellen Kontrollgeräten. Diese können bei der Sicherheitskontrolle entdecken, ob der Reisende nur harmloses Duschgel oder aber gefährliche Substanzen im Gepäck hat. Bis April 2013 sollen alle Flughäfen in der EU über Geräte verfügen, die durch ein Screening des Handgepäcks für Sicherheit sorgen. Die Übergangszeit von drei Jahren ist laut der Europäischen Kommission nötig, um für die Ausstattung zu sorgen.

Durch die Neuerung soll nicht nur den Passagieren das Reisen erleichtert werden, auch die Kosten für Kontrollen sollen sinken und Transferzeiten kürzer werden. Außerdem bekommen einzelne Länder der EU die Möglichkeit, für Transfer-Reisende mit Drittstaaten besondere Vereinbarungen zu treffen, um eine nochmalige Kontrolle zu verhindern.