Nicht jeder Verein muss gemeinnützig sein. Durch die Gemeinnützigkeit nimmt die Rechtsform als Verein aber erst richtig Schwung auf.
Die Vorteile der Gemeinnützigkeit
- Durch die Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen, kann Spendern ein steuerlicher Vorteil verschafft werden.
- Keine Erbschaftssteuer
- Keine Grundsteuer
- Zahlreiche andere ermäßigte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze bei der Umsatzsteuer sofern kein wirtschaftlicher Zweckbetrieb unterhalten wird.
- Steuerfreie Entgelte für Übungsleiter, Trainer und Betreuer. Aktuell bis 2.100 € im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG)
- Viele öffentliche Mittel von Kommunen, Länder und Bund, sowie Stiftungen oder Fördervereine sind an die Bedingung der Gemeinnützigkeit von Vereinen geknüpft.
Bürokratie bei Gemeinnützigkeit
Natürlich gibt es nicht nur Vorteile. Wer etwas von Vater Staat bekommen möchte, der muss auch immer etwas leisten. Meist hat das mit Bürokratie zu tun. Auch im unseren Falle. Vereine, die steuerliche Vorteile beziehen, müssen auch einen Mehraufwand in der eigenen Buchhaltung betreiben.
Dazu gehören zahlreiche steuerlichen Vorschriften für den Erhalt der Steuervorteile genauso wie unzählige Formvorschriften, die einzuhalten sind. Zudem wird oft ein Steuerberater benötigt. Ist kein Steuerberater in der Riege der Vereinsmitglieder zu finden, bedeutet dies automatisch erhöhter Kostenaufwand. Sollten die Vorschriften nicht eingehalten werden, kann sogar die Gemeinnützigkeit in Gefahr sein und aberkannt werden.
Dennoch überwiegen die Vorteile, die eine Gemeinnützigkeit einem Verein verschafft. Wenn man einmal weiß, wie der Hase läuft, kommt schnell Routine in die Angelegenheit.