Spendenquittung: Die Anforderungen

Die Spendenquittung muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Ich werde Ihnen sagen, worauf Sie achten sollten, damit auch der Fiskus zufrieden ist.

Für gemeinnützige Vereine, Unternehmen oder Stiftungen können nach aktuellem Recht innerhalb bestimmter Grenzen Spenden steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Spenden unter 200,00 EUR zum Beispiel benötigen Sie nicht einmal eine Quittung. Ein Kontoauszug oder eine Überweisung genügen dem Finanzamt in diesem Falle. Wenn die Beträge jedoch höher sind, fordert der Fiskus eine Spendenquittung. Welche Anforderungen muss sie aber erfüllen?

Die Anforderungen an die Spendenquittung
Das Wichtigste: Nur Vereine oder Institutionen, die gemeinnützig tätig und auf die Spenden angewiesen sind, dürfen Spendenquittungen ausfüllen. Außerdem müssen die Zuwendungen dem begünstigten Zweck dienen. Wenn dies nicht der Fall ist, nützt auch die schönste Spendenquittung nichts.

Welche Daten müssen in der Spendenquittung enthalten sein?

1)   Art der erbrachten Spende
2) Name des gemeinnützigen Vereins, des Unternehmens, der Institution

3)

Der genaue Zweck der gemeinnützigen Organisation
4) Name und Anschrift des Spenders
5) Die Höhe der Spende und das Datum, an der die Spende getätigt wurde
6) Deutlicher Hinweis über Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt
7) Nur bei Sachspenden: Genaue Beschreibung und Wert der Sachspende
8)

Deutlicher Hinweis, ob die Spende ein Mitgliedsbeitrag oder eine Geldzuwendung ist

Die neuen Vordrucke der Zuwendungsbescheinigungen

Das Finanzamt nimmt seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr die veralteten Zuwendungsbescheinigungen von 2008 oder früher an. Wer noch veraltete Bescheinigungen hat, sollte sie schnellstmöglich austauschen. Hier finden Sie die aktuelle Zuwendungsbescheinigung.