Weitergabe von Bewerbungsunterlagen: Nur mit Einwilligung

Ist es zulässig, dass Bewerbungsunterlagen von einem Konzernunternehmen an ein anderes Konzernunternehmen weitergegeben werden, wenn sich Personen bewerben, die auf Grund unternehmerischer Vorgaben nicht in Unternehmen A eingestellt werden können, gleichzeitig aber bei Unternehmen B eben diese geeigneten Bewerber händeringend gesucht werden?
Im Datenschutzrecht gibt es ein so genanntes Konzernprivileg. Das bedeutet, wenn eine Konzerngesellschaft personenbezogene Daten für einen bestimmten Zweck erhoben hat, dann darf diese Gesellschaft nicht die Daten an eine andere Konzerngesellschaft weitergeben. Eine Erlaubnis zur Weitergabe ergibt sich insbesondere auch nicht aus § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Dass im oben geschilderten Fall Unternehmen B gerne die Unterlagen der Personen hätte, die sich im Unternehmen A beworben haben, kann man verstehen und irgendwie auch als ein berechtigtes Interesse einstufen. Allerdings steht dem das schutzwürdige Interesse des Bewerbers entgegen, der möglicherweise nicht möchte, dass seine Bewerbungsunterlagen im ganzen Konzern zugänglich gemacht werden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte Unternehmen A das Einverständnis der Bewerber einholen, bevor die Unterlagen weitergegeben werden. Hierbei ist es erforderlich, dass der Bewerber erkennen kann, an welches Konzernunternehmen die Unterlagen weitergegeben werden sollen und an wen sich der Bewerber dort wenden kann.

Wenn sich Bewerber über ein Online-Portal bewerben können, dann sollte dort die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich die Bewerber für oder gegen eine Weitergabe der Unterlagen im Konzern entscheiden können. Der Einwilligungstext kann folgendermaßen aussehen:

"Mit dem Anklicken des Feldes erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Bewerberdaten über dieses Bewerbungsverfahren hinaus anderen Konzernunternehmen (A-AG, B-GmbH, München; CoHG, Passau; D-GmbH & Co. KG,Hanau) für Stellenbesetzungsverfahren zur Verfügung gestellt werden können.

Diese Einwilligung kann ich durch eine E-Mail an personal@a-ag.xyz jederzeit widerrufen."