Unbezahlter Urlaub: Welche Rechtsfolgen hat unbezahlter Urlaub? (Teil 2)

Bei der Entscheidung, ob Sie einem Mitarbeiter unbezahlten Urlaub gewähren wollen oder nicht, ist es wichtig, die Rechtsfolgen dieser Entscheidung zu berücksichtigen. Nur dann können Sie und Ihr Mitarbeiter Überraschungen und späteren Ärger vermeiden.

Was passiert z. B., wenn der Mitarbeiter während des unbezahlten Urlaubs erkrankt? Das ist ein Thema, dass sogar schon das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt hat.

Unbezahlter Urlaub und Vergütung
Wie der Name schon sagt, erhält Ihr Mitarbeiter während des unbezahlten Urlaubs keine Vergütung.

Unbezahlter Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
Wenn Ihr Mitarbeiter während des unbezahlten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, brauchen Sie während des unbezahlten Urlaubs keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Denn Grund für den Arbeitsausfall ist nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern der unbezahlte Urlaub.

Unbezahlter Urlaub und Mutterschaftsgeld
Während des unbezahlten Urlaubs hat Ihre Mitarbeiterin keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (BAG, Urteil v. 25.02.2004, Az.: 5 AZR 160/03).

Unbezahlter Urlaub und Gratifikation
Hier kommt es auf die jeweilige Vereinbarung an, die hinter der Zahlung der Gratifikation wie z. B. Weihnachtsgeld steht. Oftmals entstehen diese Ansprüche nur für Zeiten, in denen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht ruhen. Nimmt der Mitarbeiter also z. B. für 3 Monate unbezahlten Urlaub, so verkürzt sich das Weihnachtsgeld in dieser Konstellation um ¼ (= 3/12).

Unbezahlter Urlaub und bezahlter Urlaub
Sie können den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Urlaub nicht um die Zeiten des unbezahlten Urlaubs kürzen.

Unbezahlter Urlaub und Sozialversicherungspflicht
Zwar läuft das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit weiter, der Mitarbeiter erhält aber kein Entgelt. Es entfällt die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn der unbezahlte Urlaub länger als 1 Monat dauert, droht dem Arbeitnehmer der Verlust des Sozialversicherungsschutzes (inkl. Krankenversicherung), § 7 Abs. 3 SGB IV.

Weisen Sie Ihren Arbeitnehmer hierauf hin und legen Sie ihm nahe, das mit seiner Krankenversicherung zu besprechen. Oftmals ist dies den Arbeitnehmern unbekannt.

Unbezahlter Urlaub und Lohnsteuer
Da mangels Lohnzahlungen kein Lohnsteueranspruch entsteht, brauchen Sie während des unbezahlten Urlaubs auch keine Lohnsteuer einbehalten und abführen.