Studentenjob gesucht – Tipps für Betroffene!

Die Finanzierung des Studiums stellt junge Menschen vor immer neue Aufgaben. Ein Studentenjob sollte da der Ausweg sein. Der allgemeine Markt bringt aber immer weniger Lösungen. Wie ist die augenblickliche Situation? Was ist arbeitsrechtlich bei einem Studentenjob zu beachten? Wie sehen Tipps für die Jobsuche aus?

Wie ist die augenblickliche Situation?

Die Lebenserhaltungskosten steigen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich. Wenn ein Student über begüterte Eltern verfügt, sollte das kein Problem sein. In diesem Fall wird die Studentenwohnung oft übernommen und nicht selten ein monatlicher Betrag von mehr als 1.500,- Euro als Unterhalt gewährt! Wie sollen aber Eltern agieren, die netto über ein Familieneinkommen von nicht mehr als 3000,- Euro verfügen?

Wollen hier 2 Kinder ein Studium beginnen, so tauchen Probleme auf.

Woher kommen die Kosten:

  • Studentenzimmer am Universitätsort
  • teilweise Studiengebühren
  • Semesterbeitrag
  • Fahrtkosten am und zum Studienort, wenn es kein Semesterticket gibt
  • Ausgaben für Bücher und Arbeitsmaterial
  • Kleidung, Essen und Trinken
  • notwendige Studienexkurse und Veranstaltungen
  • und…und…und…

Trotz BAföG, Kindergeld und sonstigen Hilfen wird es da sehr eng! Die Annahme eines Studentenjobs ist unausweichlich. Das Angebot ist jedoch immer dürftiger. Selbst bei geringfügiger Beschäftigung ist die Zahl der Mitbewerber aus dem Bereich der Arbeitslosen sehr hoch.

Was ist arbeitsrechtlich bei einem Studentenjob zu beachten?

Für den Studentenjob kommt zunächst die geringfügige Beschäftigung in Betracht. Auch das bezahlte Langzeitpraktikum kommt in Mode. Wichtig ist, dass jeweils ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Die Grundsätze sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt:

  • § 611BGB (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
  • § 622BGB regelt die Kündigung von Arbeitsverhältnissen.
  • Besonderheit des Arbeitsvertrages ist die Anlegung auf eine gewisse Dauer sowie die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.

Auch der Studentenjob – gerade in der Form der geringfügigen Beschäftigung – ist ein solcher Arbeitsvertrag. Um die Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben zu umgehen, kommen zurzeit viele Jobanbieter auf die Idee, Studenten als „Freie Mitarbeiter“ zu beschäftigen. Hier handelt es sich dann nicht um einen Arbeitsvertrag im engeren Sinne, sondern meistens um einen allgemeinen Dienstvertrag.

Wie sehen Tipps für die Jobsuche aus?

Die Tipps orientieren sich an den Tatsachen. Ganz wichtig ist hier die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Demnach sollte man davon ausgehen, dass die Mehrheit der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Dies geschieht nicht aus purer Freude an der Arbeit. Was sollte man daher bei der Jobsuche beachten?

Tipps für Studenten:

  • Der Arbeitsvertrag für einen Studentenjob ist nicht zwingend schriftlich zu begründen.
  • Auch bei geringfügigen Beschäftigungen ist ein schriftlicher Vertrag ratsam.
  • Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform.
  • Neben einem Arbeitsvertrag im Sinne von §§ 611 ff BGB gibt es noch weitere Vertragsformen, die angeboten werden.
  • Viele Arbeitgeber bieten eine freie Mitarbeiterschaft an. Sie fordern einen Gewerbeschein. Die Einkünfte sind dann als selbständige Vertragspartner zu versteuern! Aber hier ist Vorsicht angesagt! Man kann in die Gefahr der Scheinselbständigkeit geraten. Grund kann sein, die Arbeit für nur einen Anbieter. Viele Veranstalter für Feste gehen so vor!

Bei Beachtung der Tipps sollte Zufriedenheit im Job gut möglich sein.

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