So sehen Ihre Kündigungsfristen als Arbeitnehmer aus

Als Arbeitnehmer haben Sie die gleichen Kündigungsfristen wie als Arbeitgeber. Von der Betriebszugehörigkeit hängt ab, wie weit im Vorfeld Sie Ihren Austritt aus dem Unternehmen schriftlich ankündigen müssen. Wie genau Ihre Kündigungsfristen als Arbeitnehmer aussehen, lesen Sie in diesem Artikel!

Ihr Job gefällt Ihnen nicht mehr so gut? Die Kollegen nerven, die Arbeit ist zu stressig oder zu langweilig, Sie haben Ärger mit Ihrem Chef und zudem ist auch noch das Geld schlecht? Auch eine Umorientierung, ein Ortswechsel oder eine Veränderung der Lebensumstände können Gründe für eine Kündigung sein, die Sie fristgemäß bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Doch wie sehen die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer aus? Wie weit im Vorfeld müssen Sie Ihren Weggang aus dem Unternehmen kommunizieren?

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im BGB geregelt

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind davon abhängig, wie lange Sie in Ihrer Firma bereits tätig sind. Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie bestimmte Kündigungsfristen einhalten, die in §622 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind. Für Kündigungen durch Arbeitnehmer und durch den Arbeitnehmer gelten dieselben Fristen.

Folgende Regelungen gibt es, je nach Beschäftigungszeitraum im Unternehmen:

  • Bei zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt Ihre Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Waren Sie mindestens acht Jahre in Ihrer Firma angestellt, dann haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats
  • Vier Monate Kündigungsfrist haben Sie, wenn Sie zehn Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwölf Jahren beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Sind Sie mindestens fünfzehn Jahre in einem Unternehmen tätig gewesen, dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von sechs Monaten beachten
  • Ab einer Betriebszugehörigkeit von zwanzig Jahren beträgt die Kündigungsfrist sieben Monate, zum Ende eines Kalendermonats

Unter bestimmten Umständen können Ihre Kündigungsfristen auch anders aussehen

Sind Sie hingegen noch in der Probezeit, beträgt Ihre Kündigungsfrist nur zwei Wochen und Sie können das Unternehmen schnell wieder verlassen. Sind Sie schon vor Ihrem 25. Lebensjahr bei der Firma angestellt gewesen, ist diese Zeit für die Betriebszugehörigkeit im Hinblick auf die Kündigungsfrist nicht relevant.

Eine gesonderte Kündigungsfrist kann einzelvertraglich nur unter bestimmten Umständen vereinbart werden. In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise als vorübergehende Aushilfe angestellt, dann kann eine einzelvertragliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Wird die Anstellung über die drei Monate hinaus verlängert, ist die Vereinbarung einer gesonderten Kündigungsfrist nicht mehr möglich

Weitere Kriterien für eine gesonderte Kündigungsfrist

Auch wenn ein Arbeitgeber nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt (abgesehen von eventuellen Auszubildenden) und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet, kann eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart werden. Bei der Feststellung, wie viele Arbeitnehmer ein Unternehmen hat, zählen Teilzeitkräfte mit 20 Stunden als 0,5 Arbeitnehmer und bei 30 Stunden werden für die betreffende Person 0,75 Arbeitnehmer gerechnet.

Wichtig zu wissen ist, dass für Kündigungen durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden darf als für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Zum Inhalt einer Kündigung durch den Arbeitnehmer lesen Sie mehr in diesem Artikel.