Müssen Ihre Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein?

Eine gesetzliche Regelung, dass Ihre Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein müssen, besteht nicht. Eine im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM durchgeführte Studie hat aber ergeben, dass immer mehr Arbeitnehmer in der Freizeit für Ihren Chef erreichbar sind. Der weite Einsatz von Handys und Smartphones trägt dazu entscheidend bei. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit sind daher inzwischen fließend geworden.

Im Gegenzug denken immer mehr Arbeitnehmer, dass sie auch während der Arbeitszeit private Dinge erledigen können, wenn sie als Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein müssen. Das ist nachvollziehbar.

Regeln Sie mit dem Arbeitnehmer die Erreichbarkeit in der Freizeit
Diese Situation bringt viel innerbetrieblichen Sprengstoff mit sich. Daher sollten Sie auf jeden Fall klar regeln, wann, unter welchen Voraussetzungen und im welchen Umfang Mitarbeiter auch während der Freizeit für Sie erreichbar sein müssen und wie schnell sie auf Anrufe oder E-Mails reagieren sollen. Und auch die Frage der Vergütung für diese Bereitschaftsdienste sollten Sie regeln.

Denn wenn Sie von Ihren Arbeitnehmern fordern, dass die Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sind, handelt es sich um Rufbereitschaft. Wird tatsächlich dann gearbeitet, müssen die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeiten und die vorgeschriebenen Ruhepausen berücksichtigt werden. Halten Sie die nicht ein, kann es für Sie teuer werden. Denn es drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz.

Und natürlich sollten Sie – etwa durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat – festlegen, wie es z. B. mit der privaten Nutzung des Internets im Büro aussieht. Was wollen Sie da Ihren Mitarbeitern erlauben und was nicht? Grundsätzlich können Sie dabei jeden denkbaren Umfang vereinbaren. Aus Gründen der (Kontroll-) Praktikabilität wird in vielen Unternehmen die private Nutzung von Internet und E-Mail komplett untersagt.