Minijob: Die Pauschalsteuer können Sie auf den Minijobber abwälzen

Minijobs (400-Euro-Jobs) sind weit verbreitet. Der Gesetzgeber sieht für diese grundsätzlich vor, dass Sie als Arbeitgeber eine Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zahlen, in der Regel in Höhe von 2% des monatlichen Entgelts . Aber aus dieser Zahlungsverpflichtung kommen Sie wieder raus und können so jeden Monat sparen.

Rechtsgrundlage für die Zahlung der Pauschalsteuer bei Minijobs durch den Arbeitgeber sind die §§ 40 und 40a des Einkommensteuergesetzes.

Minijob, Pauschalsteuer und Arbeitsvertrag
Sie können aber mit dem Minijobber im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass er die Pauschalsteuer selbst zahlt. Sie ziehen diese dann vom Bruttoverdienst ab und führen sie ab.

Formulierungsbeispiel zur Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Minijobber
Der Minijobber erhält eine Vergütung in Höhe von ___ Euro/Stunde abzüglich der 2%igen Pauschalsteuer. Die Pauschalsteuer trägt der Minijobber. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.

Achtung: Pauschalsteuer wird anders behandelt als Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung
Für Ihre Minijobber müssen Sie neben der Pauschalsteuer auch pauschalierte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Diese können Sie nicht – auch nicht durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag – auf den Minijobber übertragen. Insoweit gelten also andere Regelungen als für die Pauschalsteuer. Bemessungsgrundlage für die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge ist das Entgelt inklusive der Pauschalsteuer. Das gilt unabhängig davon, ob Sie oder der Minijobber die Pauschalsteuer tragen.