Verhaltensbedingte Kündigung bei Missbrauch von Internet und E-Mail

Der Zugang zu Internet und E-Mail ist bei Büroarbeitsplätzen inzwischen Standard. Als Arbeitgeber haben Sie aber kein Interesse daran, dass dies zu privaten Zwecken genutzt wird, denn schließlich zahlen Sie für die Arbeitszeit. In gewissen Fällen haben Sie die Möglichkeit zur verhaltensbedingten Kündigung.

Um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie klarstellen, welche, wie und im welchem Umfang die private Nutzung technischer Einrichtungen wie Internet und E-Mail erlaubt ist. Bei Verstößen kommt dann eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.

Viele Arbeitgeber verbieten die private Nutzung von Internet und E-Mail komplett, um der Diskussion zu entgehen, welcher Umfang im Einzelfall noch erlaubt ist und welcher nicht. Auch der Kontrollaufwand kann so reduziert werden. Machen Sie eine solche Betriebsanweisung immer schriftlich. Sie ist im Rahmen Ihres Direktionsrecht als Arbeitgeber möglich.

Verstößt ein Mitarbeiter gegen diese Vorgaben, so müssen Sie ihn in der Regel erst abmahnen, bevor sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen können. Lediglich bei besonders deutlichen Verstößen können Sie statt einer verhaltensbedingten Kündigung auch eine fristlose Kündigung aussprechen (BAG, Urteil vom 07.07.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 581/04).

Typische Beispiele dafür sind

  • hoher zeitlicher Umfang und
  • Zugriff auf pornographische Seiten im erheblichen Ausmaß.

Mitarbeiter sind oft technisch versiert und kommen auf den Gedanken, sog. Anonymisierungssoftware herunterzuladen, damit die private Nutzung nicht nachverfolgt werden kann. Unabhängig von einem vertraglichen Verbot der Installation solcher Software stellt das nach BAG-Rechtsprechung einen besonders schweren Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Diesen brauchen Sie keinesfalls zu akzeptieren und können darauf mit einer verhaltensbedingten Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – reagieren (BAG, Urteil vom 12.01.2006, Aktenzeichen: 2 AZR 179/05).

Was Sie noch regeln sollten
Unabhängig der möglichen Erlaubnis der privaten Nutzung von Internet und E-Mail, sollten Sie auf jeden Fall komplett untersagen:

  • Download oder Installation von Programmen
  • Austausch von Musik- oder Filmdateien (Tauschbörsen).