Ist Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?

Lohnpfändungen sind nur ausnahmsweise ein Kündigungsgrund. So lässt sich die Rechtsprechung zusammenfassen. Aber wann liegt ein solcher Ausnahmefall vor?

Grundsätzlich kann ein Mitarbeiter seinen Lohnanspruch gegen Sie auch verpfänden, etwa als Sicherheit für den Kauf eines neuen Fernsehers. Oder die Lohnpfändung wird als Mittel der Zwangsvollstreckung gegen den Mitarbeiter eingesetzt. Sie können gegen eine solche Lohnpfändung grundsätzlich wenig unternehmen, da es schließlich Sache des Mitarbeiters ist, wie er mit seinem Lohn umgeht, und das Gesetz Sie zur Bearbeitung verpflichtet.

Daher reichen auch mehrere Lohnpfändungen, die einen bestimmten Mitarbeiter betreffen, nicht als Grund für eine Kündigung. Allerdings machen Ihnen diese Lohnpfändung in der Lohnbuchhaltung Arbeit und verursachen selbstverständlich auch Kosten. Und natürlich haben Arbeitgeber schon versucht, diesen Kosten zu entgehen.

Lohnpfändungen nur in begrenzten Ausnahmefällen Kündigungsgrund
Nach einem alten Urteil des BAG (Urteil vom 04.11.1981, Az.: 7 AZR 264/79) ist die Kündigung wegen Lohnpfändungen nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn

  • die Bearbeitung der Lohnpfändungen einen so hohen Arbeitsaufwand auslöst,
  • es bei der Bearbeitung der Lohnpfändungen zu erheblichen Störungen im Arbeitsablauf kommt.

So weit, so gut: Und was heißt das nun für Lohnpfändungen konkret?
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber eine Entscheidung des LAG Berlin ( Urteil vom 10.09.1975, Az.: 4 Sa 103/74) bringt etwas Licht ins Dunkel. Hat ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres 10 Lohnpfändungen und ist noch nicht lange bei Ihnen, soll nach dieser Entscheidung die Kündigung wegen Lohnpfändungen möglich sein.