Fristlose Kündigung bei Falschgeld in der Barkasse

Fristlose Kündigung: Mitarbeitern, die Zugriff auf eine Barkasse haben, räumen Sie als Arbeitgeber besonderes Vertrauen ein. Wird dieses enttäuscht, steht schnell eine fristlose Kündigung zur Diskussion. Das gilt auch, wenn sich auf einmal Falschgeld in der Barkasse befindet.

So entschied das LAG Hamm über eine fristlose Kündigung mit Urteil vom 26.08.2010, Az. 26.08.2010, Az.: 17 Sa 537/10.

Warum der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprach
Eine 50-jährige Mitarbeiterin arbeitete seit fast 25 Jahren bei ihrem Arbeitgeber. Sie hatte Gebühren zu kassieren und eine entsprechende Barkasse zu führen. Bei einer Kassenprüfung wurde festgestellt, dass von 826 Euro Kasseninhalt 650 Euro Falschgeld waren. Aufgrund dieses hohen Anteils an Falschgeld ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Mitarbeiterin das Falschgeld in die Kasse gegeben hatte und sich im Gegenzug den entsprechenden Betrag in echtem Geld herausgenommen hatte.

Anders sei der hohe Anteil an Falschgeld nicht zu erklären. Hinzu kam, dass das Falschgeld sehr unprofessionell hergestellt war. Alle Scheine wiesen die gleiche Machart auf, sodass nicht angenommen werden konnte, das Geld sei von verschiedenen Personen "eingezahlt" worden. Der Arbeitgeber sprach deshalb eine fristlose Kündigung aus. 

LAG bestätigt fristlose Kündigung
Die LAG-Richter haben die fristlose Kündigung bestätigt. Die von der Mitarbeiterin vorgebrachten Gründe konnten sie nicht entlasten. Die Verdachtskündigung des Arbeitgebers wurde besonders deshalb nicht verworfen, weil die Scheine derartig unprofessionell hergestellt gewesen waren, dass nicht erklärlich war, warum dies der Mitarbeiterin nicht aufgefallen war.

Tipp für Arbeitgeber: Führen Sie Kassenkontrollen durch
Diese Entscheidung zeigt wieder einmal, dass Sie als Arbeitgeber nicht völlig schutzlos sind. Unregelmäßige Kassenkontrollen sind dazu geeignet, Manipulationen am Kasseninhalt aufzudecken. Zudem geben die Sie so den "schwarzen Schafen" unter den Arbeitnehmern das Gefühl, dass eine Selbstbedienung am Kasseninhalt aufgedeckt werden kann.