Heimliche Weiterarbeit begründet kein festes Arbeitsverhältnis

Im Vertrag eines Azubis war vereinbart, dass seine Ausbildung im August enden sollte. Was der Arbeitgeber nicht wusste: Der Azubi hatte seine Abschlussprüfung nicht erst im August, sondern bereits im Juli erfolgreich abgelegt. Ohne das zu erwähnen, erschien der Azubi weiterhin auf der Arbeit und wurde auch beschäftigt. Als er dann Ende August sein Abschlusszeugnis vorlegte, weigerte sich der Arbeitgeber, ihn weiterzubeschäftigen. Zu spät, meinte der Azubi. Durch seine Weiterarbeit nach Bestehen der Abschlussprüfung seit bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Heimliche Weiterarbeit eines Azubis
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschied zugunsten des Arbeitgebers. Das Ausbildungsverhältnis habe sich durch die Weiterarbeit nicht in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt, da der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Bestehen der Abschlussprüfung hatte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. April 2007, Az.: 13 Sa 330/07).
Wann Weiterarbeit ein Arbeitsverhältnis begründet
Besteht Ihr Azubi vor dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet auch das Ausbildungsverhältnis mit dem Zeitpunkt, in dem das Prüfungsergebnis (mündlich oder schriftlich) mitgeteilt wird (§ 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).
Aber Achtung: Beschäftigen Sie Ihren Azubi danach weiter, wird ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet, auch wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt (§ 24 BBiG).
Nach der bisherigen Rechtssprechung war es bei einer Weiterarbeit keine Voraussetzung, dass Sie als Arbeitgeber auch Kenntnis von der bestanden Prüfung hatten. Dies hat das Landesarbeitsgericht nun zu Ihren Gunsten zugelassen. Die Richter haben die Revision zugelassen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine abweichende Entscheidung treffen wird. Gehen Sie als Arbeitgeber bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung trotzdem auf Nummer sicher.
Zeigen Sie Interesse an den Abschlussarbeiten Ihrer Azubis. Das schafft Vertrauen und Sie sind über deren Prüfungstermine und Erfolge jederzeit informiert.

So verhindern Sie eine Weiterarbeit

  1. Gehen Sie in folgenden drei Schritten vor, um eine Weiterarbeit Ihres Azubis rechtzeitig zu verhindern.
  2. Notieren Sie sich die Prüfungstermine (diese erfahren Sie von Ihren Azubis selbst oder bei der zuständigen Prüfungsstelle der IHK).
  3. Erkundigen Sie sich auch, wann die Prüfungsergebnisse Ihrer Azubis bekannt gegeben werden.
  4. Weigert sich Ihr Azubi, sein Ergebnis mitzuteilen, sollten Sie ihn in der Folgezeit nicht weiter beschäftigen, ohne vorher sein Abschneiden bei der Prüfungsstelle erfragt zu haben.