Hoher Krankenstand: Das sind Ihre Möglichkeiten

Anfang Februar 2011 veröffentlichen viele Krankenkassen Statistiken des letzten Jahres über den Krankenstand der bei ihnen Versicherten. Die TKK zum Beispiel weist einen Krankenstand von 12,3 Tagen im Jahr pro Arbeitnehmer aus. Das sind 3,36 % Krankenstand. Auch wenn der Wert weitgehend dem des Vorjahres entspricht, brauchen Sie einen hohen Krankenstand nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Um nicht missverstanden zu werden: Die meisten Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig geschrieben sind, sind dies auch tatsächlich. Das dürfte selbst dann der Fall sein, wenn der Krankenstand bei Ihnen im Unternehmen besonders hoch ist.

Trotzdem sollten Sie den Krankenstand unter Ihren Beschäftigten laufend kontrollieren und mit den Durchschnittswerten vergleichen. Weicht dieser nach oben ab, so sollten Sie sich fragen, woran das liegen kann.

Hoher Krankenstand und Pflicht zu Schutzmaßnahmen
Eine Möglichkeit für einen hohen Krankenstand ist, dass die Arbeitsbedingungen bei Ihnen im Unternehmen nicht optimal sind. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Sie als Arbeitgeber nach § 618 Abs. 1 BGB verpflichtet sind, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die Sie zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen haben, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter Ihrer Anordnung oder Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Im Klartext bedeutet das, dass Sie Arbeitsplätze usw. so einrichten müssen, dass die Mitarbeiter nicht unnötig gefährdet werden.

Hoher Krankenstand und Blaumacher
Ein hoher Krankenstand kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass in Ihrem Unternehmen sogenannte Blaumacher beschäftigt sind. Indizien dafür, dass Mitarbeiter sich gerne krankschreiben lassen, um nicht zur Arbeit zu kommen, können sein:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von wechselnden Ärzten
  • Arbeitsunfähigkeit jeweils im Zusammenhang mit Wochenenden oder Feiertagen
  • Arbeitsunfähigkeit, wenn besonders unangenehme Aufgaben anstehen.

Häufen sich diese Indizien bei einem Mitarbeiter oder ist er überdurchschnittlich oft arbeitsunfähig, so sollten Sie genauer hinschauen. Eine vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat dabei zunächst einen hohen Beweiswert. Allerdings können Sie diesen auch erschüttern. Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass eine Arbeitsunfähigkeit möglicherweise nicht berechtigt ist, so können Sie sich über Ihre Krankenkasse an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) wenden. Dieser lädt den Mitarbeiter dann zu einer Kontrolluntersuchung, um der Sache auf den Grund zu gehen.