Arbeitsunfall: Wann ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt (Teil 2)

Als Arbeitgeber sind Sie u. a. verpflichtet, bei einem Arbeitsunfall eine Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorzunehmen. Prüfen Sie aber vorher mit dieser Checkliste, ob überhaupt ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt.

Denn nicht immer, wenn sich ein Mitarbeiter auf Ihrem Firmengrundstück oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz verletzt, liegt ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vor.

Checkliste: Meldepflichtiger Arbeitsunfall

Sachverhalt

Erläuterung

Ja ?

Liegt überhaupt ein Unfall vor?

Definiert in § 8 SGB VII. Es muss sich um ein zeitlich begrenztes (also keine dauernde Krankheit) von außen auf den Körper wirkendes Ereignis handeln.

 

Ist dadurch ein körperlicher Schaden bei einem Mitarbeiter aufgetreten?

Durch diesen Unfall muss der Arbeitnehmer einen körperlichen Schaden erlitten haben. In erster Linie sind das Verletzungen wie Verbrennungen, Verätzungen, Brüche, Quetschungen. Aber auch Infektionen und unter Umständen sogar psychische Schäden, die durch den Unfall ausgelöst wurden, können dazu gehören.

 

War der Geschädigte für Ihr Unternehmen tätig?

Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende. Ob auch Unternehmer pflichtversichert sind. ist bei den Berufsgenossenschaften unterschiedlich. Erkundigen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft über Ihren Versicherungsschutz gegen einen Arbeitsunfall. Prüfen Sie auch, ob Sie sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern lassen.

 

Trat die Verletzung während einer betrieblichen Tätigkeit auf?

Dazu gehört nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung, sondern z. B. auch Betriebsfeste und Betriebsausflüge. Versicherungsschutz gegen einen Arbeitsunfall kann auch bei Betriebsport bestehen, entscheidend ist der Einzelfall. Unproblematisch ist der Versicherungsschutz auch, wenn der Arbeitsunfall auf dem direkten Arbeitsweg geschieht. Bei Unterbrechungen und Umwegen kommt es wieder auf den Einzelfall an

 

Trat die Verletzung wegen einer betrieblichen Tätigkeit auf?

Ausreichend ist eine wesentliche Mitverursachung der Verletzung durch den Unfall.

 

War der Verletzte deshalb mehr als 3 Tage arbeitsunfähig?

Um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn der Verletzte deshalb mehr als 3 Tage arbeitsunfähig war, es sich um eine Vielzahl von verletzten handelt oder sogar tote zu beklagen sind.

 

Um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn Sie alle Fragen mit Ja beantwortet haben.