Arbeitsmittel: Sie müssen nicht alle Wünsche erfüllen

Mitarbeiter wenden sich oftmals mit konkreten Wünschen für Arbeitsmittel an Chefs. Eine Rolle spielen dabei oft auch Status- oder Life-Style-Symbole. In der letzten Woche fragte mich z.B. ein Arbeitgeber, ob er verpflichtet sei, seinen Außendienstmitarbeitern ein I-Phone zur Verfügung zu stellen. Diese hätten I-Phone als Arbeitsmittel angefordert. Aus seiner Sicht täten es auch andere Geräte.

Vom Grundsatz her müssen Sie als Arbeitsmittel die Ausstattung zu Verfügung stellen, die die Mitarbeiter brauchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber was zählt alles zu den Arbeitsmitteln? Dazu gibt es sogar eine DIN. Die DIN 6385 definiert als Arbeitsmittel „Werkzeuge, einschließlich Hardware und Software, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Möbel, Einrichtungen und andere im Arbeitssystem benutzte (System-)Komponenten“.

Arbeitsmittel = Voraussetzung für gute Arbeit
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Sie den Mitarbitern die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die vertraglich geschuldeten Aufgaben zu erfüllen. Das tun Sie schon im eigenen Interesse, weil Sie an den Ergebnissen interessiert sind.

Außerdem werden Sie z.B. kaum mit einer Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung wegen schlechter Leistung beim Arbeitsgericht durchkommen, wenn Sie nicht die zur richtigen Leistung nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Diese Arbeitsmittel müssen Sie üblicherweise zur Verfügung stellen:

  • Ein Arbeitsplatz, der den Arbeitsschutzanforderungen entspricht
  • Ein Homeoffice, zum Beispiel Telearbeitsplatz, inkl. der ergonomischen Voraussetzungen, soweit erforderlich oder vertraglich vorgesehen
  • Büromaterial und / oder das nötige Werkzeug und Rohstoffe
  • Arbeitsschutzkleidung
  • Zugangsmöglichkeit zu Informationen (Internetanschluss), soweit erforderlich
  • Kommunikationsmittel (Telefonanschluss, ggf. Handy), soweit erforderlich.

Sie entscheiden über die konkreten Arbeitsmittel
Welche Arbeitsmittel aber konkret zur Verfügung gestellt werden, entscheiden Sie. So kann der Arbeitgeber bei der oben geschilderten Frage selbstverständlich selbst entscheiden, ob er den Mitarbeitern ein I-Phone oder ein anderes Gerät zur Verfügung stellt.

In die Entscheidung werden Fragen wie Preis, technische Notwendigkeit, Tarifmodelle auf der einen Seite, aber auch Fragen der Motivation der Mitarbeiter auf der anderen Seite eine Rolle spielen. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie im Arbeitsvertrag bestimmte Arbeitsmittel zugesagt haben, also etwa das I-Phone bereits laut Arbeitsvertrag zur Verfügung stellen müssen.