Arbeitsgericht und Statistik: Worum es 2010 beim BAG ging

Die erste Statistik über die Aktivitäten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Jahr 2010 liegt vor. Mit dem Jahresbericht 2010 hat das Bundesarbeitsgericht mitgeteilt, mit was für Fällen es sich im Jahr 2010 zu beschäftigen hatte. Für Sie als Arbeitgeber ist das insofern interessant, als die Aktivitäten des Bundesarbeitsgerichts einen Spiegel zu den Verfahren an den Arbeitsgerichten darstellen.

Sie können also aus diesem  Jahresbericht entnehmen, worum es vor den Arbeitsgerichten ging. Daraus lassen sich gewisse Rückschlüsse auf das Risiko ziehen, Gegenstand einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu werden. Und schließlich ist auch die Erfolgsquote der Revisionen interessant.

Natürlich geht nicht jedes Verfahren, das vor dem Arbeitsgericht entschieden wird, durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.  Der Statistik des Bundesarbeitsgerichts lässt sich jedoch entnehmen, dass dies in 2010  in 2.322 Fällen der Fall war. Das sind 149 neue Fälle mehr als noch 2009.

Ist die Angelegenheit erst einmal beim Bundesarbeitsgericht angekommen, so dauert es laut Statistik durchschnittlich acht Monate und zehn Tage, bis eine Entscheidung des BAG vorliegt. Zu einer Entscheidung kam das BAG laut Statistik 2010 in 2.360 Fällen.

Die Statistik des Bundesarbeitsgerichts weist diese Verteilung auf
Interessant ist, auf welche Rechtsgebiete sich die Entscheidungen beim Bundesarbeitsgericht verteilen. Auch hierüber gibt die Statistik des Bundesarbeitsgerichts Informationen.

 Verfahren

Eingang
(2.322)

 Erledigt
(2.360)
 Bestand
(1.673)
Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse, ohne Kündigung nach § 613a BGB 30,03%
(742)
27,45%
(723)
19,46%
(294)
Arbeitsentgelt 13,88%
(343)
12,91%
(340)

12,44%
(188)

Tarifauslegung und Tarifvertragsrecht 9,67%
(239)
10,48%
(276)
12,51%
(189)
Ruhegeld, einschließlich Vorruhestand und Altersteilzeit 9,11%
(225)
10,55%
(278)
13,43%
(203)
 Betriebsverfassung und Personalvertretung 8,38%
(207)
10,14%
(267)
12,18
(184)
 sonstige 28,94%
(715)
28,47%
(750)

29,98%
(453)

Quelle: Bundesarbeitsgericht

Thematischer Schwerpunkt laut Statistik
Einen thematischen Schwerpunkt weist die Statistik des Bundesarbeitsgerichts für Verfahren im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus.  Auch wenn die  Statistik des statistischen Bundesamtes für die Verfahren bei den Arbeitsgerichten noch nicht vorliegt, so muss man kein Hellseher sein, um anzunehmen, dass Kündigungsschutzklagen  und ähnliche Verfahren auch bei den Arbeitsgerichten einen Schwerpunkt bilden.

Erfolgsquote steigt laut Statistik
Die vom Bundesarbeitsgericht verhandelten Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte hatten in 38,6% Erfolg.  Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber 2009. Im Vorjahr waren nur 28,3 % die Revisionen erfolgreich.

Sieben Verfahren hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.