Wann Sie die Probezeit verlängern dürfen

Die Probezeit ist fast abgelaufen. Sie sind unsicher, ob der neue Mitarbeiter Ihre Anforderungen erfüllt? Das ist die Situation in der sich Arbeitgeber oft die Frage stellen, ob, und wenn ja, wie sie die Probezeit verlängern können. Das Gleiche gilt, wenn der neue Mitarbeiter in der Probezeit lange krank war. Wie das mit der Verlängerung der Probezeit wirklich ist, lesen Sie in diesem Artikel.

Gesetzlich ist die Probezeit nicht umfangreich geregelt. § 622 Abs. 3 BGB gibt lediglich die Möglichkeit, für eine höchstens sechsmonatige Probezeit kürzere Kündigungsfristen zu vereinbaren, als danach gelten würden. Vorgesehen ist dann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Noch kürzere Kündigungsfristen können Sie auch in der Probezeit nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Prüfen Sie zuerst etwaige Tarifverträge

Lediglich ein Tarifvertrag kann eine noch kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit vorsehen als zwei Wochen. Auch wenn der Tarifvertrag nicht direkt anwendbar ist (weil Sie und der Arbeitnehmer nicht gleichzeitig Mitglied im tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband und der beteiligten Gewerkschaft sind), können Sie im Arbeitsvertrag die Geltung des Tarifvertrages vereinbaren. Dann gilt die dort vorgesehene Kündigungsfrist auch für Ihre Arbeitsverträge und die dort vereinbarten Probezeiten (§ 622 Abs. 4 BGB).

Im Tarifvertrag kann auch geregelt sein, ob und wenn ja, wann und wie, eine Probezeit verlängert werden kann. So kann z. B. geregelt sein, dass die Probezeit drei Monate beträgt (keine Verlängerung möglich) oder nur verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit mindestens 14 Tage arbeitsunfähig erkrankt war.

Gilt der Tarifvertrag entweder wegen beiderseitiger Tarifgebundenheit oder weil Sie das im Arbeitsvertrag vereinbart haben, so gelten diese Vorgaben auch für Ihren Fall und die Frage, ob Sie die Probezeit verlängern können.

Was nützt es überhaupt, die Probezeit zu verlängern?

Die Frage, ob Sie die Probezeit verlängern können, stellt sich überhaupt nur dann, wenn die Verlängerung der Probezeit irgendeinen Sinn macht.

Probezeit verlängern und Kündigungsschutz

Zunächst ändert die Verlängerung der Probezeit nichts an dem Einsetzen des Kündigungsschutzes. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit des KSchG nichts mit der Dauer einer Probezeit zu tun. Er setzt nach sechs Monaten ein, unabhängig davon, ob die Probezeit drei, sechs oder neun Monate beträgt und egal, ob sie verlängert wurde oder nicht.

Probezeit verlängern und Kündigungsfrist

Anders ist es da schon bei der Kündigungsfrist. Bei der Möglichkeit, kürzere Kündigungsfristen zu vereinbaren, liegt sowieso die besondere Bedeutung der Probezeit. Und hier stellt sich auch die Frage der Verlängerung der Probezeit und damit der Sicherung der kürzeren Kündigungsfristen. Unterscheiden Sie dazu zwei Fälle:

  • Haben Sie zunächst eine dreimonatige Probezeit vereinbart, bestehen keine Bedenken dagegen, diese auf bis zu insges. sechs Monate zu verlängern (solange es keine anderslautenden Vorgaben aus einem Tarifvertrag gibt).
  • Haben Sie bereits eine sechsmonatige Probezeit vereinbart, so können Sie zwar auch noch die Probezeit verlängern. Wegen des Wortlautes des § 622 Abs. 3 BGB können Sie dann für diesen Verlängerungszeitraum aber nicht mehr die Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbaren. Es gelten nach Ablauf der sechs Monate die normalen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen. Die Verlängerung der Probezeit hat dann in erster Linie psychologische Wirkung.

So verlängern Sie die Probezeit

Die Verlängerung der Probezeit können Sie aber nicht einseitig anordnen. Erforderlich ist dazu vielmehr eine Einigung mit  dem Arbeitnehmer. Diese sollten Sie schon aus Beweisgründen immer schriftlich machen, z. B. in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag, den Sie etwa wie folgt formulieren könnten:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich die in § ___ des Arbeitsvertrages vereinbarte Probezeit um ___ Monate verlängert, sie endet jetzt mit Ablauf des ____. Auch während der Verlängerungsphase gelten die verkürzten Kündigungsfristen des § ____ des Arbeitsvertrages."