Interessenausgleich: So sichern Sie sich den Verhandlungserfolg

Wenn Arbeitgeber nicht versuchen, einen Interessenausgleich zu erreichen, drohen Ihnen Nachteilsausgleichsansprüche Ihrer Mitarbeiter. Planen Sie eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung, sollten Sie sich deshalb konsequent an folgende Schritte halten, um einen Interessenausgleich erfolgreich durchsetzen zu können.

Arbeitgeber-Taktik beim Interessenausgleich

1.Ihre Taktik sollte sein, zunächst über den Interessenausgleich und getrennt davon später über den Sozialplan zu verhandeln.

2. Die Initiativlast für den Abschluss des Interessenausgleichs liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Bemühen Sie sich deshalb um Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat und führen Sie diese mit dem ernsten Willen einer Einigung.

3. Fertigen Sie ausführliche Aufzeichnungen über Beginn und Inhalt der Beratungen, am besten eine von Ihrem Betriebsrat gebilligte Niederschrift. So können Sie später unproblematisch nachweisen, den Interessenausgleich ernsthaft versucht zu haben.

4. Kommt zwischen Ihnen und dem Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, ist er schriftlich niederzulegen und zu unterschreiben. Achtung! Ein mündlicher Interessenausgleich ist unwirksam!

5. Scheitert der Interessensausgleich, ist auch das schriftlich festzuhalten.

6. Zur Vermittlung können Sie jetzt den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit oder einen beauftragten Bediensteten anrufen. Aus Beschleunigungsgründen sollten Sie darauf aber verzichten und stattdessen sofort die Einigungsstelle anrufen.

7. Kommt es vor der Einigungsstelle zu einer Einigung, ist diese schriftlich niederzulegen und von Ihnen, dem Betriebsrat und dem Einigungsstellenvorsitzenden zu unterschreiben.

8. Kommt es auch vor der Einigungsstelle keine Einigung zustande, ist der Versuch einen Interessenausgleich zu vereinbaren, endgültig gescheitert und das Verfahren abgeschlossen. Ergebnis: Sie können die geplante Betriebsänderung nun durchführen.