Warum Sie nicht zu oft eine Abmahnung aussprechen sollten

Viele Arbeitgeber machen - oftmals aus Unsicherheit - den Fehler, identische Verhaltensweisen zu oft abzumahnen. Das kann sich als Eigentor erweisen und die Wirksamkeit der Kündigung gefährden.

Mit einer Reihe von insgesamt 4 Abmahnungen hatte sich das LAG Rheinland Pfalz in seinem Urteil zum Az.:10 Sa 52/09 zu beschäftigen gehabt. Nachdem der Arbeitgeber alle 4 Abmahnungen wegen Verspätungen ausgesprochen hatte, platzte ihm bei der 5. Verspätung der Kragen. Er kündigte und verlor trotz der Abmahnungen im Kündigungsschutzprozess.

Die Richter kassierten die Kündigung trotz – oder vielleicht besser: wegen – der 4 Abmahnungen. Wegen der häufigen Abmahnungen hätte der Mitarbeiter die Abmahnungen und die Kündigungsandrohungen nicht Ernst nehmen müssen.  

So machen Sie bei der Zahl der Abmahnungen alles richtig

  • Sprechen Sie wegen eines vergleichbaren Vorfalls nicht mehr als 2 Abmahnungen aus, um diese nicht zu "verwässern",
  • Wenn Sie bereits wegen vergleichbarer Vorfälle mehrere Abmahnungen ausgesprochen haben, stellen Sie sicher, dass in der letzten Abmahnung besonders deutlich wird, dass es jetzt mit Ihrer Geduld zu Ende geht. Und wenn dann trotz der Abmahnung wieder etwas passiert, seien Sie konsequent und kündigen Sie. Sie können die letzte Abmahnung z. B. wie folgt formulieren, um für Klarheit zu sorgen:

Wegen Verspätung haben wir Sie bereits mehrfach, nämlich am … und am … und am …. vergeblich abgemahnt. Gleichwohl sind Sie am …. wieder statt um 08.00 erst um 08.23 verspätet zur Arbeit erschienen. Wir fordern Sie hiermit daher endgültig letztmalig dazu auf, in Zukunft pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Bislang haben wir Ihre ständigen Verspätungen hingenommen und die angedrohte Kündigung nicht ausgesprochen. Wir werden aber in Zukunft weitere Verspätungen nicht mehr akzeptieren. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir bei einer erneuten Verspätung keine weitere Abmahnung aussprechen, sondern das Arbeitsverhältnis definitiv kündigen werden.