Religion Baháí: Das müssen Sie bei der Pflege beachten

Deutschland ist ein multikulturelles und multireligiöses Land. In den Pflegeeinrichtungen können Sie deshalb Menschen unterschiedlichster Nationalitäten und verschiedener Religionsformen begegnen. Es ist nicht leicht, all den damit verbundenen Wünschen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Wie Sie sich gegenüber Anhängern der Baháí-Religion verhalten, erfahren Sie hier.

Die Baháí-Religion ist im Verhältnis zu den großen Buchreligion noch sehr jung und geht auf den Gründer Bahá’u’lláh (dies bedeutet "Herrlichkeit Gottes") zurück.

Die Baháí-Religion ist noch jung und kennt keine Priester

Bahá’u’lláh lebte von 1817 bis 1892 in Schiras im heutigen Iran, wo er 1844 die Baháí-Religion gründete. Zentrales Anliegen der Baháí-Lehre ist die Einheit Gottes, der Menschheit und der Religionsformen.

In dieser Religionsform gibt es keine Priesterschaft. Die Angelegenheiten, die die Religion betreffen, werden von sogenannten "Geistigen Räten" geregelt, von denen es in Deutschland bereits mehr als einhundert gibt.

In der Pflege beachtenswertes der Baháí-Religion

  • Achten Sie in der Pflege auf Alkohol: Alkohol ist in dieser Religion verboten – auch in Speisen! Ist Alkohol jedoch zu medizinischen Zwecken notwendig oder ärztlicherseits verordnet, so darf er verwendet werden.
  • Beachten Sie die religiösen Feiertage: In der Baháí-Religion existieren neun Feier- oder Gedenktage, die beachtet werden sollten: der 21. März (= NAWRUZ – das Neujahrsfest), der 21. und 29. April, der 2., 9., 20, 22, und 29. Mai, der 12. November. Falls es möglich ist, möchte ein Anhänger der Baháí-Religion sein Neujahrsfest gerne zu hause verbringen!
  • Bedenken Sie die Fastenzeit: Auch in der Baháí-Religion wird gefastet – immer vom 2. bis 20. März. Die Baháí denken, dass sie in entsprechenden Pflegeeinrichtungen essen sollten, was vom Pflegepersonal vorgegeben wird – sollte es dem Patienten jedoch erlaubt sein, zu fasten, dann achten Sie darauf, dass Gläubige der Baháí-Religion während der Fastenzeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang nichts zu sich nehmen dürfen und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen mit der Küche.
  • Beachten Sie im Sterbefall: Anhänger der Baháí-Religion glauben nicht an Wiedergeburt, auch wenn sie an ein Leben nach dem Tod glauben. Eine besondere Sterbebegleitung ist nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch möglich, dass Baháí darum bitten, dass Angehörige ihrer Religionsform mit ihnen beten. Nach dem Tod soll der Körper mit großem Respekt behandelt und durch Erdbestattung beigesetzt werden. Der zuständige "Geistige Rat" sollte informiert werden. Er ist für die Einhaltung der Bestattungsriten zuständig.
  • Obduktion oder Organspende sind möglich: In den Vorstellungen der Baháí-Religion existieren keine Vorschriften, welche einer Obduktion oder Organspende im Wege stehen. Da eine Organspende sogar eher positiv bewertet wird, steht es jedem Gläubigen frei, einer solchen zuzustimmen.