Pflegeberatung anbieten: Was müssen Sie beachten?

Sie möchten Pflegeberatung als Dienstleistung anbieten? Ein Beratungskonzept hilft, Klarheit bei der Planung zu schaffen. Dazu müssen Sie z. B. folgende Fragen klären: Was wollen Sie mit der Beratung erreichen? Zu welchen Themen werden Sie beraten? Welche Qualifikation haben Sie für die Pflegeberatung?

10 Tipps für beratende Pflegefachkräfte

  1. Sie müssen nicht immer einen helfenden Hinweis geben.
  2. Sie müssen bestimmte Situationen akzeptieren.
  3. Es gibt nicht immer eine (perfekte) Lösung.
  4. Sie können nicht alles wissen.
  5. Passen Sie sich an Ihren Gesprächspartner an.
  6. Verweisen Sie auf Fachleute.
  7. Haben Sie Spaß dabei.
  8. Wiederholen Sie Wichtiges.
  9. Visualisieren Sie Ihre Worte.
  10. Nutzen Sie Beispiele und Personifizierungen.

Beratungsmethoden in der Pflegeberatung
Die klassische Form der Beratung ist das persönliche Gespräch. Hierbei steht erst einmal außer Frage, wer wen aufsucht. In der Pflege ist es häufig so, dass die Pflegefachkraft in die Häuslichkeit des Patienten kommt. Aufgrund der persönlichen Nähe kann es dennoch zu Tabuthemen kommen. Hier wäre zu überlegen, ob neue Methoden in der Beratung angewandt werden sollten.

Face-to-Face Beratung – zugehende Pflegeberatung
Besuchen Sie die Menschen bei sich zu Hause. Hier schaffen Sie eine persönliche Atmosphäre und haben die Möglichkeit, gezielt nachzufragen und auf die Menschen einzugehen. Die Patienten und ihre Angehörigen fühlen sich in der vertrauten Umgebung wohl und sind offen für eine lange und tiefe Pflegeberatung. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Anschauungsobjekte und -produkte zu zeigen.

Pflegeberatung am Telefon
Für kurze und akut auftretende Fragen ist die Telefonberatung gut geeignet. Vor allem dann, wenn die Pflegesituation das spontane Verlassen der Wohnung nicht ermöglicht.

Onlineberatung/E-Mail-Beratung
Achten Sie bei der E-Mail-Beratung darauf, dass alle Quellen sicher geprüft sind. Verweisen Sie ruhig auf sichere Quellen, z. B. auf das Bundesministerium für Gesundheit. Eine E-Mail Beratung kann unabhängig von Warte-und Fahrzeiten dem Betroffenen Informationen bieten. Dabei wird die Anonymität gewahrt, so können zum Beispiel auch intime Themen angesprochen werden.

Gesetzliche Vorgaben und Grundlagen zur Beratung in der Pflege
Wenn Sie Pflegeberatung anbieten wollen, müssen Sie folgende Gesetze beachten:

  • §37 Abs. 3 SGB XI
  • §45a SGB XI
  • §45b-d SGB XI
  • §92c SGB XI
  • §45 SGB XI
  • §1 PflegeZG

Inhalte der Beratung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt auf der pflegerischen Versorgung
Wenn Sie Pflegeberatung anbieten wollen, sollten Sie sich mit folgenden Themen auskennen:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Ersatzpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnraumanpassungsmaßnahmen
  • Tages- Kurz- und Nachtpflege
  • Versicherungsansprüche der Pflegeperson
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Informationen zum Personenkreis mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Informationen zu Gefahren in der Pflege, wie z. B. Dekubitus, Sturz, Exsikkose

Expertenstandards
Die Beratung im Sinne der im Text aufgeführten Paragraphen führen zum Wohle des Bedürftigen und seiner Angehörigen. Eine Pflegeberatung sollte gezielt bei den Betroffenen eingesetzt werden und in kleinen Schritten zu einem Ergebnis im Umfeld der Pflegepersonen und des Betroffenen führen.

Der Pflegeberater sollte eine fundierte Ausbildung im Sinne des § 45 SGB XI mitbringen und sich in den Anleitungen und Schulungen zu den Themen Mobilisation-Transfer-Positionierung sowie im Pflegeversicherungsgesetz und im Sozialgesetzbuch XII sehr gut auskennen.