Die besonderen Bedürfnisse von Christen in der Pflege beachten

Viele Menschen in Deutschland sind Angehörige der großen christlichen Konfessionen. Die christliche Religionsform geht zurück auf Jesus von Nazareth, der als Christus oder Messias bezeichnet wird – was so viel bedeutet wie "Gottes Gesalbter". Erfahren Sie hier Besonderheiten dieser Gläubigen, die Sie in der Pflege berücksichtigen sollten.

Das Christentum in seiner Jahrtausende andauernden Tradition hat viele Spaltungen erfahren, weshalb Sie verschiedene christlichen Kirchen und Untergruppen unterscheiden sollten.

Die verschiedenen zahlenmäßig größten christlichen Kirchen sind:

  • die römisch-katholische Kirche
  • die orthodoxe Kirche: Sie umfasst eine Vielzahl von nationalen Kirchen, wie die griechisch-, russisch- oder serbisch-orthodoxe Kirche.
  • die evangelische Kirche: Diese umfasst die lutherische, die reformierte sowie die unierte Kirche. Zur evangelischen Kirche gehören Freikirchen und freikirchliche Gemeinschaften.

Bei Gläubigen des Christentums ist in der Pflege zu beachten

  • Hinsichtlich der Ernährung gibt es in der Pflege von Christen keine deutlichen Speisegebote zu beachten. Es kann sein, dass vor allem orthodoxe und römisch-katholische christliche Gläubige am Freitag, als Todestag Jesus, auf Fleisch verzichten möchten – vor allem vor Ostern und Weihnachten.
  • Besonderes Verhältnis zur Krankheit: vor allem in der orthodoxen und römisch-katholischen Kirche ist die Krankensalbung als rituelle Stärkung und Sakrament von besonderer Bedeutung und wird von Gläubigen vielfach gewünscht.
  • Beachten Sie die wichtigsten religiösen Feiertage: Da er als Tag der Auferstehung gilt, wird der Sonntag als ein Tag der besonderen Anbetung begangen. Daneben sind die Feiertage an Weihnachten (Geburt Jesu), Ostern (Auferstehung Jesus) und Pfingsten (Ausgießung des Heiligen Geistes) von besonderem Interesse.
  • Bei einer Geburt zu beachten: Sollte das Leben eines Neugeborenen in Gefahr sein, so sollte eine Taufe vorgenommen werden. Diese kann dann, wenn keine Pfarrerin oder kein Pfarrer zur Verfügung steht, von jedem christlich gläubigen Menschen vollzogen werden. Wichtig ist die Form der Nottaufe: begießen Sie drei Mal den Kopf des Kindes mit Wasser und sprechen Sie: "(Name des Kindes) ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen"
  • Beachten Sie im Sterbefall: Als Begleitung wird oft eine Pfarrerin oder ein Pfarrer gewünscht. Fragen Sie nach einer Patientenverfügung, da manche Christen eine "Christliche Patientenverfügung" ausgefüllt haben. In einer solchen Patientenverfügung sind meist auch Verhaltens- oder Verfahrensregelungen für den Sterbefall enthalten.
  • Unterschiedlichste Rituale zur Sterbebegleitung: In vielen christlichen Kirchen gilt die "letzte Ölung" als Ritus, welcher im Sterbefall vollzogen werden sollten. Sorgen Sie ggf. dafür, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin diesen Ritus durchführen kann. Weisen Sie die Angehörigen gegebenenfalls darauf hin, dass diese die verstorbene Person selbst waschen und für die Beerdigung ankleiden dürfen. Im Aufbahrungsraum sollte ein Kreuz hängen und Kerzen sollten aufgestellt sein.
  • Obduktion oder Organspende sind unterschiedlich geregelt: In den Vorstellungen des Christentums existieren unterschiedlichste Vorschriften hinsichtlich einer Obduktion oder einer Organspende – hier sollten Sie sich bei den Angehörigen informieren.