Midijob: Teilmonate und Gleitzonenberechnung

Einen Midijob zu berechnen ist ja eigentlich schon kompliziert genug, aber wie erfolgt die Berechnung in anteiligen Monaten? Diese Teilmonate können z. B. vorliegen, wenn der Arbeitnehmer in der Gleitzone erst im Monat in die Beschäftigung eingetreten ist beziehungsweise im Monat die Beschäftigung beendet wird.

Midijob in Teilmonaten: Einmal hoch und wieder runter
Wenn für Midijobber nur ein anteiliger Monat zu berechnen ist, muss auch hier natürlich die beitragspflichtige Einnahme berechnet werden. Dafür ist es zunächst erforderlich, das anteilige Monatsentgelt auf das monatliche Arbeitsentgelt hochzurechnen. Diese Hochrechnung erfolgt nach folgendem Muster:

Monatliches Arbeitsentgelt = anteiliges Arbeitsentgelt × 30 ÷ Kalendertage

Aus dem so ermittelten Arbeitsentgelt wird dann über die Formel für die Gleitzone das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den vollen Monat errechnet. Daraus wiederum wird dann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den anteiligen Monat gebildet. Besser sieht man dies jedoch in einem Beispiel.

Beispiel: Midijob und Teilmonatsentgelt
Für die Zeit vom 1. bis 15.3.2010 erhält ein Arbeitnehmer ein Teilarbeitsentgelt in Höhe von 300 Euro.

Anteiliges Entgelt auf den Monat hochrechnen:

Monatliches Arbeitsentgelt: 300 Euro × 30 ÷ 15 = 600,00 Euro

Anwendung der Gleitzonen-Formel:

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (voller Monat)

(1,2415 × 600,00 Euro − 193,20) =  551,70 Euro

Beitragspflichtige Einnahme (voller Monat) auf Teilmonat herunter rechnen

551,70 Euro  × 15 ÷ 30 = 275,85 Euro

Bei der Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für den Teilmonat ist es unerheblich, dass sie unterhalb der Gleitzonengrenze liegt. Für die Anwendung der besonderen Regelungen zur Gleitzone wird allein auf das monatliche Arbeitsentgelt abgestellt.