Höhere Umlagebeiträge für Minijobber 2011

Die Minijob-Zentrale hat für 2011 eine Erhöhung des Umlagesatzes zur U2 angekündigt. Diese Erhöhung gilt für alle Abrechnungen ab Januar 2011. Die Umlagebeiträge zur Ausgleichskasse U2 haben übrigens auch Betriebe zu zahlen, die nur männliche Angestellte beschäftigen.

Umlagekassen U1 und U2
Die Umlagekassen U1 und U2 sind Arbeitgeberpflichtversicherungen. Dabei ist die Ausgleichskasse U1 für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfalls (bei Arbeitsunfähigkeit) zuständig und die Ausgleichskasse U2 für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft. Also für die Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und dem fortgezahltem Bruttoentgelt bei einem Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter.

Die Ausgleichskasse U1 kommt nur für Betriebe infrage, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Größere Betriebe sind von dieser Umlage befreit bzw. erhalten auch keine Erstattungen aus der Ausgleichskasse U1. An dem Ausgleichsverfahren U2 (Mutterschaft) nehmen grds. alle Betrieb – unabhängig von der Beschäftigtenanzahl teil . Ausgenommen davon sind der öffentliche Dienst und einige kirchliche Einrichtungen.

Minijob-Zentrale verdoppelt U2 Beitrag
Die Minijob-Zentrale verdoppelt ab 1. Januar 2011 die Beiträge zur Umlagekasse U2 von derzeit 0,07 Prozent auf dann 0,14 Prozent. Der Beitragssatz zur U1 bleibt unverändert bei 0,6 Prozent.

Beispiel: Umlagebeiträge 2011 zur Minijob-Zentrale
Ein Arbeitgeber zahlt monatlich insgesamt 1.000 Euro an seine Minijobber aus.

Seine Umlagebeiträge zur U1 und U2 an die Minijob-Zentrale betragen ab 2011

U1: 1.000 Euro x 0,6 % = 6 Euro

U2: 1.000 Euro x 0,14 % = 1,40 Euro