Strukturwandel bei den Arbeitsverhältnissen

Es findet ein Strukturwandel bei den Arbeitsverhältnissen statt. Das klassische unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis kommt immer seltener vor. Nur noch etwa 60% aller Beschäftigten befinden sich auf einem solchen Arbeitsplatz. Teilzeitmodelle und befristete Arbeitsverhältnisse sind auf dem Vormarsch, was sowohl arbeitnehmer-, als auch arbeitgeberseitige Gründe hat.

Der Strukturwandel bei den Arbeitsverhältnissen äußert sich wie folgt: Der Trend zu befristeten und zu Teilzeitarbeitsplätzen trifft überproportional Frauen, die in Dienstleistungsbereichen beschäftigt sind. Während in männerdominierten Branchen, z.B. in der industriellen Fertigung nach wie vor der konventionelle Arbeitsplatz einen hohen Anteil hat, steigen Dienstleister immer mehr auf flexible Arbeitsformen um. Durch die Beschäftigtenstruktur in diesen Branchen betrifft dies überproportional weibliche Arbeitnehmer.

Strukturwandel bei den Arbeitsverhältnissen: Lange Öffnungszeiten fördern Teilzeit
Die Öffnungszeiten von Geschäften übersteigen längst die Möglichkeiten des ausschließlichen Einsatzes von Vollzeitarbeitsverhältnissen. Mit einer größeren Anzahl von Teilzeitbeschäftigten lassen sich die langen Öffnungszeiten mit unterschiedlichen Besetzungsnotwendigkeiten besser abbilden. Daher schließen Unternehmen immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse und trifft mit diesem Angebot auf eine Gruppe Arbeitnehmer, denen dies vielfach entgegenkommt.

Gerade weibliche Arbeitnehmer fragen nach Elternzeit-Abwesenheiten verstärkt Teilzeitbeschäftigungen nach, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. 

Strkturwandel: Teilzeit bei Männern eher unbeliebt
Bei männlichen Arbeitnehmern sind Teilzeitarbeitsverhältnisse nach wie vor eher als Ausnahme anzusehen. Der Grund dafür liegt zum einen in den von Männern dominierten Berufen, zum anderen in der – nach wie vor vorhandenen – Rollenverteilung, bei der der Mann vermeintlich oder tatsächlich für den Lebensunterhalt der Familie verantwortlich ist und somit nicht auf Einkommensteile verzichten kann oder will.

Befristete Arbeitsverhältnisse gerade in der Krise beliebt
Die einschlägigen Rechtsvorschriften erlauben aus vielerlei Gründen die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Dies kommt eher dem Wunsch der Arbeitgeber, als dem der Arbeitnehmer entgegen. Gerade in unsicheren Zeiten vermeiden sie so eine ungewollt lange Bindung und können ihre Kapazität ohne Freisetzungsaktivitäten durch Ablauf der Arbeitsverhältnisse reduzieren.

Im Rahmen des demographischen Wandels wird es hier zu einer Schere kommen. Der Trend zur Befristung wird in Bereichen anhalten, in denen Arbeitnehmer leicht gegeneinander auszutauschen sind. In spezialisierten Berufen oder stark nachgefragten Lokationen werden Unternehmen aufgrund des Arbeitskräftemangels das Risiko der Neurekurtierung vermeiden wollen und so eher bereit sein, unbefristete Arbeitsverhältnisse einzugehen.

Der Trend zur Flexibilisierung der Arbeitswelt ist ungebrochen. Tendenzen verschieben sich aufgrund der wechselnden wirtschaftlichen Entwicklung und der Veränderung des Arbeitskräfteangebotes. Für gut qualifizierte Arbeitnehmer, die in stark nachgefragten Berufen arbeiten, wird dieser Trend durchweg positive Auswirkungen haben. Arbeitgeber werden sich diesen Trend vor allem bei niedrig qualifizierten Arbeitsplätzen mit einem hohen Arbeitskräfteangebot zu Nutze machen können.