Entscheiden Sie über Firmenwagen als Gehaltsbestandteil

Der Firmenwagen ist besonders in Führungspositionen ein beliebter Gehaltsbestandteil. Bevor Sie entscheiden, wem und zu welchen Bedingungen Sie Firmenwagen zur Verfügung stellen, sollten Sie die Argumente kennen und abwägen.

Waren früher Firmenwagen das Privileg von Mitarbeitern oberster Leitungsebenen oder von Beschäftigten im Außendienst, gehören diese heute auch bei Fach- und Führungskräften mittlerer Ebene vielfach zum verhandelten Gehaltspaket.

Diese Firmenwagen haben dann weniger die Aufgabe, den Mitarbeiter dienstlich von A nach B zu bringen, sondern ersetzen den Privatwagen und sind daher als Bestandteil des vereinbarten Jahresgehalts zu sehen.

Kosten müssen nicht vom Unternehmen getragen werden

Der Arbeitgeber kann einen Teil der für das Auto entstehenden Kosten übernehmen, wobei ein Pauschalbetrag je nach Hierarchiestufe zu empfehlen ist. Je nach Höhe dieses Zuschusses entwickelt sich der Betrag, den der Mitarbeiter selbst für die Verfügbarkeit des Fahrzeugs aufwenden muss. Denkbar ist auch, dass die Kosten vollständig vom Unternehmen getragen werden, so dass der Mitarbeiter nur eine Belastung durch die Versteuerung des entstehenden geldwerten Vorteils hat.

Aber auch, wenn das Unternehmen sich nicht direkt an den Kosten beteiligt, kann ein Firmenwagen attraktiv sein. In der Regel können die Unternehmen die Fahrzeuge günstiger beschaffen und durch die pauschale Übernahme von Kraftstoffkosten profitieren besonders private Vielfahrer.

Firmenwagenrichtlinie schafft Gerechtigkeit

Wenn Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden sollen, empfiehlt es sich, alle Modalitäten in einer Firmenwagenrichtlinie festzuschreiben. Darin sollte enthalten sein, wer bestellberechtigt ist, welche Zuschüsse es gibt und wie die Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Außerdem sollten Themen wie vorzeitige Rückgabe, Abwicklung von Schadensfällen und Nutzungsdauer geregelt werden. Eine solche Richtlinie erspart viele Einzelentscheidungen und erleichtert die Administration wesentlich.

Dienstleister übernimmt die Abwicklung

Sofern der Handel mit Kraftfahrzeugen nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört, sollte ein Dienstleister eingeschaltet werden, der die Bestellung der Fahrzeuge übernimmt und als Leasinggeber auftritt. So wird die Administration des Fahrzeugparks wesentlich erleichtert und durch den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen lassen sich Kosten sparen. Lediglich in der Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters muss das Fahrzeug vom Arbeitgeberunternehmen berücksichtigt werden.

Ökologische Belange berücksichtigen

Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften möchten und einen guten Ruf in Sachen Ökologie zu verteidigen haben, sollten diese Grundsätze auch in ihrer Firmenwagenrichtlinie verankern. Dazu zählen die Beschränkung von Fahrzeuggrößen ebenso wie das Angebot alternativer Fortbewegungsmittel wie Bahn oder Car Sharing-Angebote.