Wenn Sie für Ihre Minijobber zu wenig pauschale Lohnsteuer gezahlt haben

Da gerade Minijobber häufig schwierig zu beurteilen sind, stellen Lohnsteuer-Außenprüfer oft Defizite bei der pauschalen Lohnsteuer fest. In diesen Fällen ergeht ein Nachforderungsbescheid. Schuldner der pauschalen Lohnsteuer sind in solchen Fällen allein Sie als Arbeitgeber.

Zu wenig Lohnsteuer gezahlt?
Der Nachforderungsbescheid ist mit einem Leistungsgebot versehen. Außerdem hebt er in der Regel gleichzeitig den Vorbehalt der Nachprüfung auf. Wie die im Bescheid angeforderten Steuern berechnet wurden, haben Sie bereits aus dem Prüfungsbericht erfahren. Sind Sie mit dem Nachforderungsbescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt Einspruch einlegen.

Freiwillig Lohnsteuer nachzahlen
Sind Sie mit den Prüfungsfeststellungen einverstanden, kann das Finanzamt auf den Nachforderungsbescheid verzichten. Hier können Sie die Lohnsteuer nachmelden oder Ihre Zahlungsverpflichtung anerkennen (auf einem Formular, das Ihnen der Prüfer vorlegt).

Aber Achtung!
Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anerkenntnis nicht nach, kann das Finanzamt sofort Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Wann aus einem Haftungs- ein Nachforderungsbescheid wird
Erhalten Sie einen Haftungsbescheid, kann die nachzuerhebende Lohnsteuer ebenfalls mit einem Pauschalsteuersatz berechnet werden, wenn Sie dies beantragen. Dann ergeht kein Haftungs- sondern ein Nachforderungsbescheid.

Die Nacherhebung mit einem Pauschalsteuersatz ist für laufendes Arbeitsentgelt sowie für sonstige Bezüge möglich. Allerdings müssen die Leistungen in einer größeren Zahl von Fällen gezahlt worden sein. Von dieser Voraussetzungen geht das Finanzamt ohne weitere Prüfung aus, wenn Sie gleichzeitig mindestens 20 Mitarbeiter in die Pauschalbesteuerung einbeziehen. Handelt es sich in Ihrem Fall um weniger als 20 Arbeitnehmer, kann das Finanzamt abwägen und Ihren Antrag auf Pauschalierung dennoch zulassen. Den Steuersatz ermittelt das Finanzamt nach den Verhältnissen Ihres Unternehmens.