Verwenden Sie ab sofort die neuen UV-Gründe

Die Unfallversicherung und die damit verbundenen DEÜV-Meldungen sind vielen Betrieben ein Graus. Ständig sind Softwareupdates nötig, weil sich die Unfallversicherungsdaten wieder geändert haben. Sorgen Sie daher für einen aktuellen Stand Ihrer Lohnsoftware.

Neue Unfallversicherungsgründe

Für bestimmte Fallkonstellationen in der Unfallversicherung wurden Unfallversicherungsgründe (UV-Gründe) eingeführt, die in den Meldungen zu erstatten sind. Diese sind dazu da, Fallkonstellationen, die bislang im vorhandenen Meldeverfahren nicht berücksichtigt wurden, eigens für die Unfallversicherungsträger darzustellen. Daher sind nun Sie gefordert, für Abrechnungszeiträume ab Dezember 2012 mit den neuen UV-Gründen zu melden.

Folgende UV-Gründe verwenden Sie ab 1.12.2012:

A07

Meldungen für Arbeitnehmer der Unfallversicherungsträger

A08

Unternehmen ist Mitglied bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)

A09

Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen, z. B. öffentliche Arbeitgeber

B01

Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben

B02

Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung

B03

Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII

B04

Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgelts in einer vorangegangenen Entgeltmeldung

B05

UV-Entgelt wird in einer weiteren Meldung mit Abgabegrund 91 gemeldet

B06

UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung

B09

Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Meldung erfordern

 

Wenn Sie in Ihren DEÜV-Meldungen ab 1.12.2012 diese Gründe nicht erstatten, so führt dies in den aufgeführten Sachverhalten zu einem Fehler bei den Datenannahmestellen der Krankenkassen.

Diese werden dann die übermittelten DEÜV-Meldedaten abweisen. Für Sie bedeutet die Abweisung unnötigen Korrekturbedarf, sodass ich Ihnen empfehle, zeitnah für die richtigen Einstellungen in Ihrer Lohnsoftware zu sorgen und die Datensätze korrekt zu übermitteln.

Praxis-Tipp:

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Softwarehersteller, ob es neue Updates für das Lohnprogramm im Dezember gibt. Denn die Rentenversicherungsträger setzen ab 1.12.2012 neue Prüfroutinen ein.