Unfallversicherung: Trotz Anbindung an Meldeverfahren Lohnnachweis

Seit 2009 sind an die Meldungen zur Sozialversicherung die Unfallversicherungsdaten in einem eigenen Baustein mit zu erstatten. Dies entbindet die Arbeitgeber jedoch nicht davon, auch weiterhin den Lohnnachweis in Papierform beziehungsweise über Online-Ausfüllhilfen an die Unfallversicherung zu übermitteln.

Maschinelle Meldungen zur Unfallversicherung seit 2009
Bereits seit 2009 werden die Daten zur Unfallversicherung zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen maschinell übermittelt. Ein Grund für die Anbindung der Unfallversicherung in das bestehende DEÜV-Meldeverfahren war natürlich wieder einmal die Idee der Entbürokratisierung.

Trotz maschineller Meldungen weiterhin Lohnnachweis
Auch wenn die Daten zur Unfallversicherung maschinelle zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen übermittelt werden, z. B. in der Jahresmeldung, entbindet dies die Arbeitgeber nicht vom jährlichen Lohnnachweis.

Den Lohnnachweis zur Unfallversicherung müssen Betriebe noch bis 2012 einmal im Jahr ausfüllen und an die Berufsgenossenschaft senden. Eine Übersicht der Angaben, welche der Betrieb an die Unfallversicherung erstatten muss finden Sie unter Unfallversicherung: Daten sind zu melden.

Ausgenommen vom Lohnnachweis sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand, da sich hier der Beitrag anders ermittelt als in der gewerblichen Unfallversicherung.

Auch im Lohnnachweis sind Arbeitsstunden zu erstatten
Der Lohnnachweis enthält unter anderem auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Sie sind die Grundlage, um die so genannte Unfallquote (also die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter) zu errechnen. Die Unfallquote ist eine Größe für die Unfallgefahr bezogen auf einzelne Unternehmen, Branchen oder die gesamte Wirtschaft. Sie ist die Voraussetzung für die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen.