So sind Abfindungen beitragsfrei zur Sozialversicherung

Abfindungen zahlen Sie in unterschiedlichen Fällen an die Arbeitnehmer aus. Dies kann eine Entschädigung für einen Wechsel des Arbeitsplatzes oder aber auch für den Verlust des Arbeitsplatzes sein. In einigen Fällen können Sie die Abfindungen beitragsfrei an Ihre Arbeitnehmer auszahlen und so das Nettoentgelt erhöhen.

Um zu beurteilen, ob eine Abfindung sozialversicherungsfrei ist oder nicht, prüfen Sie zunächst, ob es sich bei der Abfindung um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt. Es werden dabei echte Abfindungen und unechte Abfindungen unterschieden.

Bei einer "echten" Abfindung handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Bei der "unechten" Abfindung dagegen handelt es sich um Arbeitsentgelt in diesem Sinne, somit ist sie beitragspflichtig.

So erkennen Sie eine unechte Abfindung

Um eine "unechte" Abfindung handelt es sich grundsätzlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers nicht endgültig beendet ist, sondern in (abgewandelter Form) beim Arbeitgeber fortbesteht. So werden diese "unechten" Abfindungen oft nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages (z. B. bei Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unter anderen Konditionen) gezahlt.

Es handelt sich in diesem Fall nämlich um Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis und diese gelten regelmäßig als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Damit müssen Sie auch Sozialversicherungsbeiträge abführen.

So erkennen Sie echte Abfindungen

Wenn die Abfindung allerdings wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, dann liegt eine echte Abfindung vor. In diesem Fall brauchen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Abfindung einbehalten. Das entscheidende Kriterium hierbei ist, dass die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.

So verfahren Sie bei der Steuer

Steuerlich sind Abfindungen ebenfalls interessant. Denn hier greift in vielen Fällen die sogenannte Fünftelregelung. Dies führt dazu, dass auf die Abfindung eine vergünstigte Lohnsteuer erhoben wird. Womit ebenfalls mehr Netto vom Bruttoentgelt bei Arbeitnehmer bleibt.