So rechnen Sie die Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert aus

Die Unfallversicherung ist das Sorgenkind im maschinellen Meldeverfahren der Sozialversicherung. Nachdem zuletzt immer wieder Nachbesserungen im Datensatz für die Unfallversicherungsdaten für Verwirrung in den Lohnbüros sorgten, wird nun der elektronische Lohnnachweis erneut verschoben. Hier zeige ich Ihnen, wie Sie die Arbeitsstunden zur Unfallversicherung ermitteln können.

Vollarbeiterrichtwert als pauschaler Ansatz

Neben den unfallversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten müssen Sie als Betrieb auch die Arbeitsstunden der Arbeitnehmer in den DEÜV-Entgeltmeldungen erstatten. Hierbei ergibt sich häufig das Problem, dass die Arbeitsstunden nicht in der Lohnabrechnung enthalten sind, sondern diese separat in einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden.

Als Lösung bieten viele Softwarehersteller an, den Vollarbeiterrichtwert für die Ermittlung der Arbeitsstunden in den DEÜV-Meldungen zu verwenden. Dieser Vollarbeiterrichtwert ist eine Jahresstundenzahl, die ein Vollzeitarbeitnehmer im Durchschnitt aus Sicht der Unfallversicherung arbeitet. Grundlage für das Jahr 2012 ist ein Wert von 1.600 Arbeitsstunden im Jahr.

Beschäftigen Sie einen Vollzeitarbeitnehmer in Ihrem Betrieb ununterbrochen das ganze Jahr 2012, so können Sie in der DEÜV-Meldung als Stundenzahl 1.600 Stunden vermerken. Dies ist beispielsweise in der Jahresmeldung (Meldezeitraum 1.1. bis 31.12.) der Fall.

Teilzeitkräfte mit geringerer Stundenzahl

Ihre Teilzeitkräfte, zum Beispiel die 400-Euro-Minijobber, arbeiten nicht Vollzeit. Deshalb ist hier eine anteilige Stundenzahl für die Unfallversicherung zu berechnen. Sie gehen dabei von der betriebsüblichen Arbeitszeit eines Vollzeit-Arbeitnehmers aus, zum Beispiel 40 Stunden wöchentlich. Diesen Wert setzen Sie ins Verhältnis mit der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten. Dieses Verhältnis wiederum multiplizieren Sie mit dem Vollarbeiterrichtwert, sodass sich eine verminderte Stundenzahl für den Teilzeitarbeitnehmer ergibt.

Beispiel:

In Ihrem Betrieb beträgt die wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten 40 Stunden. Ein Minijobber arbeitet 10 Stunden wöchentlich.

Für die Jahresmeldung 2012 (Meldezeitraum: 1.1.2012 bis 31.12.2012) ist der Vollarbeiterrichtwert folgendermaßen zu ermitteln:

10 Stunden : 40 Stunden x 1.600 Stunden = 400 Stunden für den Minijobber

Kürzere Meldezeiträume beachten

Neben der geringeren Wochenarbeitszeit der Teilzeitkräfte haben Sie auch auf unterschiedliche Meldezeiträume zu achten. Denn nicht immer umfassen die DEÜV-Meldungen einen kompletten Jahreszeitraum.

Den Meldezeitraum berücksichtigen Sie ebenfalls anteilig, sodass Sie beispielsweise für eine Abmeldung zum 30.9. für einen Vollzeitarbeitnehmer 1.200 Stunden (= 9 Monate : 12 Monate x 1.600 Stunden) in der Abmeldung erstatten.