Rechnen Sie mit dem aktuellen Rentenwert?

Der Rentenwert wurde zum Juli 2009 angehoben. Wenn Sie Mitarbeiter haben, die Rente beziehen, müssen Sie nun mit den neuen Werten rechnen, und die Hinzuverdienstgrenzen neu ermitteln. Die neuen Werte betragen 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.

Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und eine Altersrente erhalten, dürfen weiterhin bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Zwei Mal pro Jahr dürfen Sie den doppelten Betrag verdienen, ohne dass die Rentenzahlung dadurch beeinflusst wird. Liegt der Verdienst also unter 400 Euro, müssen Sie die Rechnerei mit dem Rentenwert gar nicht machen.

Rentenwert und Hinzuverdienstgrenzen
Bezieht Ihr Mitarbeiter aber eine Altersrente und verdient mehr als die oben genannten Beträge, bekommt er nur noch eine Teilrente – entweder ein Drittel, zwei Drittel oder die Hälfte seiner Rente. Für jede Teilrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Müssen Sie also ausrechnen, was Ihr Mitarbeiter genau verdienen darf, brauchen Sie eine Formel und den aktuellen Rentenwert:

Alte Bundesländer
Faktor x aktueller Rentenwert (West, also 27,20 Euro) x Entgeltpunkte

Neue Bundesländer
Faktor x monatliche Bezugsgröße x aktueller Rentenwert (Ost, also 24,13 Euro)
: aktueller Rentenwert (Ost) x Entgeltpunkte

Die Hinzuverdienstfaktoren betragen für

  • 1/2 Rente: 0,19
  • 1/3 Rente: 0,25
  • 2/3 Rente: 0,13

Bei den Entgeltpunkten gelten die, die der Mitarbeiter in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der Rente angesammelt hat. Die entsprechenden Hinweise zu den Entgeltpunkten stehen im Rentenbescheid des Mitarbeiters. Es wird von mindestens 1,5 Entgeltpunkten ausgegangen.

Die monatliche Bezugsgröße beträgt in den alten Bundesländern 2.520 Euro, in den neuen 2.135 Euro.

Hinweis: Wenn der Mitarbeiter auch die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschreitet, entfällt der Rentenanspruch.