Privat versicherte Arbeitnehmer müssen ab Juli 2009 mehr zahlen

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli 2009. Das ist die gute Nachricht für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist jedoch mit der Absenkung des Krankenversicherungsbeitragssatzes eine Verschlechterung bei der Zahlung der PKV Prämie verbunden.

Krankenversicherungsbeitrag sinkt, aber nicht für PKV-Arbeitnehmer
Zum 1. Juli 2009 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses bedeutet für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer eine Beitragsentlastung. Anders formuliert: Mehr Netto durch den gesenkten Beitragssatz.

Für die Arbeitnehmer, die in der PKV versichert sind, bedeutet die Absenkung des Beitragssatzes aber auch ein Absenken des PKV-Arbeitgeberzuschusses zu ihrer PKV-Prämie. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet sich nämlich anhand des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung und dem grds. beitragspflichtigen Entgelt bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in der KV.

Der Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte berechnet sich wie folgt:

Beitragspflichtige Einnahme x AG-Anteil zur Krankenversicherung

Bis Juni 2009 galt daher folgender PKV-Höchstzuschuss:

3.675 Euro x 7,3% = 268,28 Euro

Ab Juli 2009 gilt folgender PKV-Höchstzuschuss:

3.675 Euro x 7,0% = 257,25 Euro

Weniger Netto für PKV-Arbeitnehmer
Der PKV-Höchstzuschuss verringert sich ab Juli 2009 somit um rund 11 Euro. Für die PKV versicherten Arbeitnehmer hat dies zur Folge, dass der Arbeitgeber weniger zur Krankenversicherungsprämie beisteuert und somit der Arbeitnehmer stärker zur Kasse gebeten wird. Denn die PKV-Prämien sind nicht an die Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Kassen gebunden, deshalb bleiben die PKV-Prämien stabil und der Arbeitnehmer hat weniger Netto zur Verfügung.

Beispiel PKV-Höchstzuschuss
Ein Arbeitnehmer ist in der PKV versichert und zahlt monatlich eine Gesamtprämie von 550 Euro. Sein Monatsentgelt beträgt 4.500 Euro.

PKV-Arbeitgeberzuschuss bis 30.6.2009

3.675 Euro x 7,3% = 268,28 Euro

Somit beträgt der PKV Anteil des Arbeitnehmers 281,72 Euro (550 Euro – 268,28 Euro)

PKV-Arbeitgeberzuschuss ab 1. Juli 2009:

3.675 Euro x 7,0% = 257,25 Euro

Somit beträgt der der PKV Anteil des Arbeitnehmers 292,75 Euro (550 Euro – 257,25 Euro), also ca. 11 Euro mehr als vorher.