Krankenkasse: Meldungen einreichen, wo Sie wollen

Seit dem 01.01.2004 müssen Sie Ihre maschinellen Meldungen nicht mehr nur bei der jeweils zuständigen Krankenkasse abgeben. Bislang konnten Sie als Arbeitgeber oder als für diesen tätiger Steuerberater Ihre maschinellen Meldungen für Arbeitnehmer nicht ausschließlich einer einzigen Datenannahmestelle zuleiten. Vielmehr mussten Sie die jeweilige Zuständigkeit der einzelnen Krankenkassenart beachten.
Insbesondere betraf das die Meldungen für Ersatzkassen. Hierfür konnten Sie die Datensätze nur beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) abgeben. Dort wurden aber auch nur solche Meldungen entgegengenommen, die Ersatzkassen-Versicherte betrafen. Meldungen für Mitglieder anderer Kassenarten mussten Sie dann wieder bei diesen Kassenarten gesondert einreichen.

Seit dem 01.01.2004 ist hierbei eine Erleichterung für Sie als Arbeitgeber geschaffen worden. Das Meldeverfahren wurde so geändert, dass grundsätzlich alle Datenannahmestellen die Meldungen zur Sozialversicherung für alle Krankenkassenarten annehmen und an die zuständigen Annahmestellen weiterleiten.
 
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in ihrer Besprechung am 01./02. 10.2003 vereinbart, dass die in ihrem Bereich angesiedelten Datenannahmestellen seit 01.01.2004 die Meldungen zur Sozialversicherung für alle Krankenkassenarten annehmen.
 
Die Datenstellen leiten die Meldungen dann an die jeweils zuständigen Datenannahmestellen der anderen Kassenarten weiter. Dieses Verfahren gilt nicht für Meldungen der Sonderverfahren der See-Krankenkasse und des knappschaftlichen Meldeverfahrens.Hierfür bleiben deren Datenannahmestellen weiterhin ausschließlich, selbst zuständig.
 
Selbstverständlich können Sie wie bisher Ihre Meldungen auch den jeweils zuständigen Datenannahmestellen direkt zusenden.