Gehaltsextras: Massage statt Geld

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern nicht mehr Gehalt zahlen können oder wollen, bleiben Sie mit steuerfreien Gehaltsextras flexibel. Meist pokern Unternehmer und Mitarbeiter beim Gehalt ums Monats-Brutto. Dabei lohnt es sich für beide gleichermaßen, über alternative Entgelt-Bestandteile nachzudenken.
Honorieren Sie Leistungen Ihrer Angestellten mit Gehaltsextras. Möglich sind zum Beispiel Zuschüsse zu Essen und Fahrgeld, für den Kindergarten der Sprösslinge oder auch eine Massage im Büro.

Vorteile von Gehaltsextras

  • Für Sie als Arbeitgeber fallen keine höheren Lohnnebenkosten an wie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
  • Ihr Mitarbeiter profitiert sogar in voller Höhe, da er den so genannten geldwerten Vorteil nicht versteuern muss. Bei der üblichen Bruttogehaltserhöhung werden meist 40 Prozent durch Abgaben wieder aufgefressen.

„Wenn man einige Extras, die zum Betrieb passen, kombiniert, kommt unterm Strich oft mehr raus als bei einer Erhöhung des Bruttolohns“, sagt Gehaltsexperte und Buchautor Christof Schössler aus Neuss.

Beispiel: Massage im Büro
Verspannungen bis hin zu starken Rückenschmerzen sind ein häufiges Problem von „Vielsitzern“. Krankmeldungen aus diesem Grund häufen sich. Gerade in Kleinbetrieben bedeutet das für die Kollegen des Kranken eine starke Belastung. Massiver Stress ist die Folge, was wiederum zu Krankheit führen kann. Wirken Sie solchen Effekten entgegen und schaffen Sie zusätzlich eine angenehme Arbeitsatmosphäre mit einer Massage im Büro. Das entspannt „Schreibtischtäter“ und es steigert die Konzentration. Wissenschaftler fanden schon vor einigen Jahren heraus, dass eine Massage im Büro die Gehirnströme beruhigt und so für mehr Aufmerksamkeit sorgt. Die Massierten benötigten weniger Zeit, um etwa eine Rechenaufgabe zu lösen, als vorher.

Büro-Massage steuerlich absetzbar
Die Kosten für eine Massage können Sie außerdem steuerlich absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30. Mai 2001 (Az. VI R 177/99). Beugt die Maßnahme berufsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen vor, müssen Sie die Kosten für dieses Gehaltsextra nicht versteuern.
 
Im folgenden Überblick finden Sie ein paar ausgewählte, steuerfreie Zusatzleistungen, die Sie auch als Kleinunternehmer leicht umsetzen können. 

Vier steuerfreie Gehaltsextras im Überblick

  1. Annehmlichkeiten
    Alles, was Sie überwiegend im Interesse Ihrer Mitarbeiter und Ihres Betriebes tun, ist für Ihre Mitarbeiter abgabenfrei: z.B. Kaffeeküchen, Erholungsräume, Parkplätze, betriebliche Bücherei, Betriebskindergarten und freie Getränke.
  2. BahnCard
    Ist die betriebliche Ersparnis einer BahnCard mindestens so hoch wie ihre Kosten, bleibt auch die private Nutzung steuer- und abgabenfrei.
  3. Fortbildung
    Schicken Sie Ihre Arbeitnehmer auf Seminare oder Fortbildungskurse, können Sie die Aufwendungen dafür als Reisekosten steuerfrei erstatten. 
  4. Kindergartenzuschuss
    Für Kinder Ihrer Arbeitnehmer können Sie abgabenfreie Zuschüsse für den Kindergarten zahlen. Diese müssen Sie monatlich zum Gehalt überweisen. Einzige Voraussetzung: Der Mitarbeiter muss Ihnen Zahlungen an den Kindergarten oder ähnliche Einrichtungen nachweisen. Und zwar mindestens in der Höhe des Zuschusses.