Fehlzeiten im ELENA-Verfahren
Im ELENA-Verfahren sind die Fehlzeiten der Arbeitnehmer zu melden. Allerdings sind beispielsweise Zeiten der Entgeltfortzahlung wegen Krankheit nicht im ELENA-Verfahren zu melden. In der Übersicht finden Sie die Fehlzeiten, die im ELENA-Verfahren zu melden sind. Wichtig dabei ist noch, dass stets auch Beginn und Ende der Fehlzeit zu erstatten ist.
ELENA-Fehlzeiten im Datenbaustein DBFZ in der Übersicht
- Krankengeld/Krankentagegeld/KUGKrankengeld/Übergangsgeld/Verletztengeld
- Kranken-/Verletztengeld bei Pflege eines kranken Kindes
- Mutterschutzfrist (Mutterschaft nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuschG)
- Versorgungskrankengeld
- Pflegezeit nach § 2 oder § 3 Abs.1 PflegeZG
- Elternzeit
- Einstellung Entgeltersatzleistung wegen voller Erwerbsminderungsrente
- Wehrdienst/Eignungsübung/Zivildienst/Wehrübung
- unbezahlter Urlaub
- sonstige unbezahlte Fehlzeit z.B. unentschuldigtes Fehlen / Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt / Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug / Streik und Aussperrung
- Aussteuerung
- unwiderrufliche Freistellung ohne Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes
Damit die Fehlzeiten des Arbeitnehmers im ELENA-Verfahren erstattet werden können, ist es zwingend erforderlich die Fehlzeiten im Lohnprogramm zu hinterlegen. Tragen Sie bitte daher stets die Abwesenheitszeiten der Arbeitnehmer in der Lohnsoftware ein.