Bis 600 Euro steuerfreie Beihilfen für Mitarbeiter

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern über den normalen Arbeitslohn hinaus Geld zahlen, kommt davon oft gerade einmal die Hälfte an. Vorher schöpfen Sozialversicherung und Fiskus ihren Anteil ab. Doch in Notfällen können Sie Ihren Mitarbeitern Beihilfen ganz unbürokratisch auch ohne Abzüge zukommen lassen. Dabei müssen Sie nur ein paar Punkte beachten, um die Beihilfen lohnsteuerfrei zu halten.
Beihilfen: Bedingungen für die Begünstigung von Zahlungen
Die wenig bekannte Möglichkeit verbirgt sich in den Lohnsteuer-Richtlinien (R II Abs. 2 Lohnsteuer-Richtlinien). Nach dieser Regelung können Sie als privater Unternehmer Mitarbeitern begünstigte Beihilfen unter folgenden Bedingungen zukommen lassen:
  1. Die Unterstützungszahlungen oder Beihilfen betragen höchstens 600 Euro pro Jahr. Es handelt sich um einen Freibetrag. Darüber hinausgehende Beiträge sind wiederum steuer- und sozialabgabenpflichtig.
  2. Beim Mitarbeiter liegt ein besonderer Anlass vor, der eine Unterstützungszahlung rechtfertigt.
  3. Haben Sie mehr als 4 Mitarbeiter, müssen die Beihilfen aus einer Unterstützungskasse gezahlt werden.
Anerkannte Anlässe für Beihilfen
Als besondere Anlässe werden z.B. Krankheiten, Unglücksfälle in der Familie oder Schäden durch Unwetter anerkannt. Der Arbeitnehmer muss sich aber nicht in einer finanziellen Notlage befinden.

Praxis-Tipp
Jeder Kleinbetrieb kann die Möglichkeit der steuerfreien Beihilfen einfach nutzen. Nicht nur schreckliche Unglücksfälle rechtfertigen eine Unterstützungszahlung an Mitarbeiter. Begünstigte Kosten, die heute fast jeder hat, sind z.B. auch Zahlungen, die die Krankenkasse nicht trägt, wie Zuzahlungen zu Medikamenten oder die Praxisgebühr.