Welche Auswirkungen hat die Pleite der City BKK auf die Lohnabrechnung?

Die Spatzen pfiffen es bereits von den Dächern, aber nun ist es amtlich. Die City BKK ist die erste Krankenkasse in Deutschland, die Insolvenz anmelden muss. Zum 01. Juli 2011 schließt die City BKK. Die rund 168.000 Versicherten müssen sich eine neue Krankenkasse suchen. Doch was bedeutet dies für die Lohnabrechnung?

City BKK ist insolvent
Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 besteht auch für Krankenkassen die Möglichkeit durch finanzielle Probleme insolvent zu gehen. Im Juli diesen Jahres ist es nun soweit und die City BKK schließt als erste Krankenkasse in Deutschland. Als Grund wird hierbei angeführt, dass die Leistungsfähigkeit der Kasse auf Dauer nicht gesichert sei.

Für die Versicherten der City BKK ändert sich zunächst wenig, bis 30.06.2011 sind sie weiterhin bei der City BKK versichert. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass bis einschließlich Juni 2011 auch die Beitragsnachweise und die Beiträge an die City BKK gehen.

Ab Juli 2011 müssen sich die Versicherten der City BKK eine neue Krankenkasse suchen. Hierbei stehen ihnen grundsätzlich. alle gesetzlichen Krankenkassen offen. Empfehlenswert ist es sicherlich eine Krankenkasse zu wählen, die keinen Zusatzbeitrag verlangt. Denn auch die City BKK begann zunächst mit Zusatzbeiträgen und endete nun in der Insolvenz. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Kassen, die einen Zusatzbeitrag verlangen.  

Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer
Die City BKK informiert die Mitglieder über die Kassenschließung. Sie als Lohnabrechner sollten die Arbeitnehmer, die bei der City BKK versichert sind, aber ebenfalls informieren und sie darauf aufmerksam machen, dass sie sich eine neue Kasse suchen müssen und von dieser dann eine Mitgliedsbescheinigung gemäß § 175 SGB V im Lohnbüro vorlegen müssen.

Versäumt ein Arbeitnehmer es, sich eine neue Kasse zu suchen, so wählen Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung – vor der Mitgliedschaft bei der City BKK – bestand. Lässt sich diese nicht ermitteln, so wählen Sie eine Krankenkasse und informieren den Arbeitnehmer darüber.