Beitragssatzerhöhung Arbeitslosenversicherung 2011

Still und heimlich wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 angehoben. Zwar wird es für den einzelnen Arbeitnehmer in der Regel keine allzu große Belastung, aber bekanntlich gilt: "Kleinvieh macht auch Mist".

Neuer Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 2011
Ab Beginn des kommenden Jahres steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 2,8 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen auf dann 3,0 Prozent. Es bleibt im Übrigen bei der paritätischen – also hälftigen – Beitragstragung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Da die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung voraussichtlich unverändert bei monatlich 5.500 Euro in den alten Bundesländern verbleibt, fallen hier höhere Beiträge von maximal 11 Euro monatlich je Arbeitnehmer an.

In den neuen Ländern erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich auf monatlich 4.800 Euro, sodass hier die maximale Beitragsbelastung auf 13,80 Euro erhöht.

Beispiel Arbeitslosenversicherung Beitrag 2011 (alte Länder)
Für einen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mit einem Bruttoentgelt oberhalb der BBG-RV/AV ergab sich für 2010 folgende Beitragsberechnung.

  • 5.500 Euro x 1,4 % = 77,00 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Gesamtbeitrag: 144,00 Euro monatlich

Für das Jahr 2011 ergibt sich folgende Beitragsbelastung:

  • 5.500 Euro x 1,5 % = 82,50 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Gesamtbeitrag: 165,00 Euro monatlich

Beispiel Arbeitslosenversicherung Beitrag 2011 (neue Länder)
Für einen Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern mit einem Bruttoentgelt oberhalb der BBG-RV/AV ergab sich für 2010 folgende Beitragsberechnung.

  • 4.650 Euro x 1,4 % = 65,10 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Gesamtbeitrag: 130,20 Euro monatlich

Für das Jahr 2011 ergibt sich folgende Beitragsbelastung:

  • 4.800 Euro x 1,5 % = 72,00 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Gesamtbeitrag: 144,00 Euro monatlich