Zwischenzeugnis: In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen

Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Der Unterschied zum normalen Zeugnis besteht darin, dass es nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Ein Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer nur fordern, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er einen triftigen und anzuerkennenden Grund dafür hat. Das Zwischenzeugnis ist als solches zu bezeichnen, wobei der Grund für die Erteilung des Zwischenzeugnisses angegeben werden kann.

Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Der Unterschied zum normalen Zeugnis besteht darin, dass es nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Ein Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer nur fordern, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er einen triftigen und anzuerkennenden Grund dafür hat. Das Zwischenzeugnis ist als solches zu bezeichnen, wobei der Grund für die Erteilung des Zwischenzeugnisses angegeben werden kann.

Anerkannte Gründe für ein Zwischenzeugnis
In folgenden Fällen ist anerkannt, dass der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnisses verlangen kann:

  • Bewerbung um eine neue Stelle 
  • Betriebsübernahme 
  • längere Arbeitsunterbrechung
    (z.B. Wehr- oder Zivildienst, Erziehungsurlaub, Freistellung als Betriebsrat) 
  • wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets 
  • Ausscheiden des für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten 
  • Versetzung 
  • Insolvenz
  • Fusionen

Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Der Unterschied zum normalen Zeugnis besteht darin, dass es nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Ein Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer nur fordern, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er einen triftigen und anzuerkennenden Grund dafür hat. Das Zwischenzeugnis ist als solches zu bezeichnen, wobei der Grund für die Erteilung des Zwischenzeugnisses angegeben werden kann.

Anerkannte Gründe für ein Zwischenzeugnis
In folgenden Fällen ist anerkannt, dass der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnisses verlangen kann:
– Bewerbung um eine neue Stelle
– Betriebsübernahme
– längere Arbeitsunterbrechung (z.B. Wehr- oder Zivildienst, Erziehungsurlaub, Freistellung als Betriebsrat) 
– wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets
– Ausscheiden des für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten
– Versetzung
– Insolvenz
– Fusionen

Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Der Unterschied zum normalen Zeugnis besteht darin, dass es nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Ein Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer nur fordern, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er einen triftigen und anzuerkennenden Grund dafür hat. Das Zwischenzeugnis ist als solches zu bezeichnen, wobei der Grund für die Erteilung des Zwischenzeugnisses angegeben werden kann.