Haben gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ist ein gewerblich tätiger Mitarbeiter als Arbeitnehmer im Unternehmen mit einem Arbeitsvertrag angestellt, dann hat er bzw. sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ergibt sich unmissverständlich aus § 630 BGB, der wiederum auf § 109 Gewerbeordnung verweist.

Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Die Gewerbeordnung in ihrer neuen Fassung vom 01.01.2003, Titel VII, § 109 sagt aus, dass "der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat“. Das gilt gleichermaßen für alle Arbeitnehmer, also auch für gewerbliche Arbeitnehmer.

Unter dieser Vorschrift sind neben allen gewerblichen Arbeitnehmern auch technische Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft, Bergleute und Besatzungsmitglieder der Binnen- und Seeschifffahrt zusammengefasst.

Anforderungen an ein gewerbliches Arbeitszeugnis
Verlangt ein gewerblicher Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, dann ist dieses nach den gleichen inhaltlichen Vorgaben und Regeln zu erstellen, wie für kaufmännische Angestellte.

Eine aussagekräftige Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung ist Hauptbestandteil von einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Die Aneinanderreihung von Aufzählungspunkten reicht heute oft nicht mehr aus, um die Tätigkeit eines Fernfahrers z. B. informativ zu beschreiben. Diese Berufsgruppe kann sich schon dadurch unterscheiden, dass es Fernfahrer für Schwerlasttransporte oder für den Personentransport (Reisebusfahrer) gibt. Allein schon die technischen Kenntnisse dieses Personenkreises können stark variieren.

So verhält es sich mit fast allen gewerblichen Berufsgruppen. Die heutige Spezialisierung auch der Berufe im gewerblichen Bereich und der ausgeübten Tätigkeiten kann nur in einer informativen Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung sichtbar gemacht werden. Aus ihr lassen sich die Leistungs- und Verhaltensmerkmale des Zeugnisinhabers individuell ableiten, was die Stärken des beurteilten gewerblichen Arbeitnehmers sichtbar macht.

Damit erhält ein neuer Arbeitgeber die notwendigen Informationen, um sich für einen passenden Bewerber als neuen gewerblichen Mitarbeiter entscheiden zu können.