Was können Sie gegen Mobbing tun?

Wie kann ich selbst Mobbing am Arbeitsplatz unterbinden? Was kann ich dagegen tun, wenn mich jemand am Arbeitsplatz mobbt? Es ist wichtig, dass man als Betroffener entsprechende Gegenstrategien entwickelt, um Mobbern das Handwerk zu legen. Mobbing ist eine Unsitte, die viel mit unserer Gesellschaft zu tun hat. Wehret den Anfängen ist dabei der Grundsatz!

Grundsätzlich haben Mobber am meisten Spaß, Menschen zu schikanieren, die schwächer als sie erscheinen. Deshalb ist es besonders wichtig, den Mobber sofort in die Schranken zu weisen. Stärken Sie Ihr Selbstbewusstsein mit einer positiven Gegenprogrammierung. Denn oft stecken hinter Mobbing am Arbeitsplatz nur Neid oder Minderwertigkeitskomplexe.

Was man selbst nocht gegen Mobbing tun kann

  1. Den Spieß umdrehen: Sie können sich gegen den Mobber wehren, wenn Sie den Spieß umdrehen und freundlich zu ihm sind. Das kann ihn nämlich ganz schön verwirren. Meistens hat ein Mobber selbst einen Mangel an Selbstsicherheit. Sie können sich selbst dabei stärken, indem Sie denken: „Großes Maul und nichts dahinter“ oder dass er selbst Angst hat.
  2. Bauen Sie selbst ein Netzwerk gegen den Mobbing-Terror auf.: Haben Sie keine Angst, sich mit anderen darüber zu unterhalten. Suchen Sie sich Menschen, die Sie unterstützen oder melden Sie es gleich Ihrem Vorgesetzten. Wenn es Ihr Vorgesetzter selbst ist, der Sie mobbt, dann wenden Sie sich an dessen übergeordneten Vorgesetzten oder den Betriebsrat. Mobber trauen sich nämlich nur dann jemanden anzugreifen, wenn dieser allein ist – nicht aber, wenn dieser in einer Gemeinschaft ist.
  3. Schreiben Sie ein Mobbing-Tagebuch.: Das Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Vorgang, der sich über eine gewisse zeit hinzieht. Das können Tage, Monate der sogar Jahre sein. Es ist dringend anzuraten, dass man ein Tagebuch über diese Schikanen führt. Das Tagebuch gilt auch bei Gericht als Beweismaterial.

Was Sie bei Ihrem Arbeitgeber tun können

  1. Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht beim Arbeitgeber: Laut Beschwerderecht § 84 I BetrVG: (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
  2. Beschweren Sie sich beim Betriebsrat: Laut Beschwerderecht § 85 BetrVG Absatz 1: Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
  3. Verweisen Sie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AAG): Der Arbeitgeber hat nach diesem Gesetz Mobbing und Diskriminierung zu unterbinden.
  4. Weitere rechtliche Möglichkeiten für Sie: Außerdem haben Sie gegen Mobbing am Arbeitsplatz noch folgende rechtliche Möglichkeiten:-Dienstaufsichtsbeschwerde (im öffentlichen Dienst)
    -Strafanzeige bei vorliegenden Straftaten, z. B. bei Beweisbarkeit von Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
    -Klage auf Unterlassung und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.

Zusammenfassung:

Grundsätzlich und zusammenfassend möchte ich dazu bemerken, dass Mobbing ein gesellschaftliches Problem darstellt, welches immer häufiger auftritt. Deshalb ist es für Sie umso wichtiger, Mobbing – wo und wie es immer auch auftritt – sofort im Keim zu ersticken. Wenn Sie Betroffener sind, so dürfen Sie sich nicht als Opfer sehen, sondern müssen entschieden und mutig dagegen vorgehen!

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