Lagerung von Gefahrstoffen: So geht es richtig

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist für Betriebe ein wichtiges Thema. Gefahrstoffe können giftig, sowie explosionsfähig sein. Wenn Sie Gefahrstoffe unsachgemäß lagern, kann das verheerende Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten haben. Erfahren Sie mehr über die sachgemäße Lagerung in diesem Artikel.

Wesentlicher Bestandteil für die richtige Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Begriff Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, sowie die Festlegung von Maßnahmen entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes.

Unterscheiden Sie die zwei Arten von Lagerung von Gefahrstoffen:

Aktive Lagerung ist das Aufbewahren von Gefahrstoffen in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Gefäßen, die am Ort ihrer Lagerung ortsfest als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet werden. Für die aktive Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510.

Passive Lagerung ist das Aufbewahren von Gefahrstoffen in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern, die dicht verschlossen sind und die während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt noch entleert noch zu sonstigen Zwecken geöffnet werden. Für die passive Lagerung von Gefahrstoffen gelten ebenfalls die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510.

Was Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen beachten müssen:

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein sehr wesentlicher Bestandteil der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 und des Arbeitsnehmerschutzgesetzes.

Besonderes Merkmal ist auf die Lagerung von Gefahrstoffen in Mengen zwischen 50 und 200 Kilogramm zu legen. Hier sind die Einschränkungen von Lagermengen gemäß Giftverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF oder Druckgaslagerungsverpackungsverordnung DGPLV.

Zusätzlich sind noch die Richtlinien und Verordnungen für den Explosionsschutz, insbesondere die VEXAT Verordnung zu beachten. Wenn etwas nicht eindeutig geregelt ist, wird die Verantwortung dem Betreiber übertragen, entsprechende Maßnahmen auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.