Gefahrstoffe: Welche sind ätzend und welche sind giftig?

Gefahrstoffe können auch ätzend oder giftig sein. Das Fatale daran ist, dass sie nicht nur durch Einatmen oder Verschlucken in den menschlichen Organismus gelangen können, sondern auch durch Hautkontakt! Wenn das passiert, ist keine Zeit mehr zu verlieren und ins Krankenhaus zu fahren.

Wann sind Gefahrstoffe giftig?
Laut Definition gelten Stoffe oder Zubereitungen als giftig, wenn sie in geringer Menge durch Verschlucken, Einatmen oder Aufnahme (Resorption) durch die Haut zum Tode führen. Sie können auch akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen.

Ob ein Gefahrstoff auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt die Bezeichnung "giftig" oder "sehr giftig" führt, ist nur eine Frage ob schon eine "geringe" Menge oder "sehr geringe" zu bleibenden Gesundheitsschäden führen kann. 

Beispiele für Gefahrstoffe, die giftig oder sehr giftig sind:
Anilin: Es dient in der chemischen Industrie in erster Linie als Ausgangsstoff   in der Chemischen Industrie, Pharmazeutischen Industrie und als Komponente von Treibstoffen in der Raumfahrt.

Weitere giftige Gefahrstoffe sind: Chlor, Lindan, Methanol, Quecksilber, Blausäure, Stickstoffdioxid, etc. 

Wann sind Gefahrstoffe ätzend?
Gefahrstoffe gelten als ätzend, wenn sie durch den Kontakt mit lebendem Gewebe dessen Zerstörung bewirken können. Die bekanntesten sind Essigsäure, Natriumhydroxi, Salzsäure und Schwefelsäure. 

Viele von den Gefahrstoffen werden über die Haut aufgenommen. Von dort dringen sie weiter in die Blut- oder Lymphbahnen ein. Diese Eigenschaft bezeichnet man hautresorptiv.

Es gibt eine ganze Reihe an Gefahrstoffen, die in gesunde ungeschützte Haut sehr leicht eindringen. Diese Gefahrstoffe sind giftig oder ätzend und deshalb bei der Berührung mit der Haut oft viel gefährlicher als durch Einatmen.

Wie schützen Sie sich vor Gefahrstoffen, die giftig oder ätzend sind? 

  • Die Gefahrstoffe müssen in erster Linie ordentlich gekennzeichnet sein. Beachten Sie die Kennzeichnungen! 
  • Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Umgang mit Gefahrstoffen ist die Kenntnis der Gefahren beim Kontakt mit den ätzenden und giftigen Stoffen. 
  • Sorgen Sie für eine gute Be- und Entlüftung! 
  • Achten Sie auf die Warn-, Gebots- und Verbotszeichen 
  • Melden Sie fehlende oder beschädigte Kennzeichnungen bei Ihrem Sicherheitsbeauftragten. 
  • Rauchen, Essen, Trinken und die Aufbewahrung von Lebensmitteln in Räumen, in denen Gefahrstoffe gelagert werden ist verboten! 
  • Benutzen Sie die geforderten persönlichen Schutzmittel (Schutzbrille mit Seitenschutz, Handschuhe, Arbeitsschutzbekleidung, Atemschutz, etc. )
  • Waschen Sie sich gründlich nach dem Hantieren mit Gefahrstoffen die giftig oder ätzend sind!