Evaluierung und Gefährdungsbeurteilung: So wird’s gemacht!

Arbeitsplätze müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitsschutzbeauftragter verpflichtet sind, eine entsprechende professionelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sowie die Eignung im Hinblick auf körperlichem Zustand, Alter und Qualifikation zu berücksichtigen.

Auf dieser Grundlage legen Sie dann die Ihre Grundsätze der Gefahrenverhütung und die durchzuführenden Maßnahmen fest.

Welche Inhalte Sie für die Evaluierung heranziehen müssen:

  • Jeder Arbeitsplatz
    Maschinen, Büro, Anlagen, Lager, Werkstätten, Verkehrswege, etc.
  • Jeder Bereich
    Abteilungen, Auslieferung, Produktion, Einkauf, etc.
  • Jede Tätigkeit
    Arbeitsvorgänge, Instandhaltung, Reparatur, Transport

So gehen Sie bei der Evaluierung der Arbeitsplätze vor

Sämtliche Gefahren und Gefährdungen müssen einem Teil des Evaluierungsdokumentes zuordenbar sein. Das bedeutet, je mehr Gefahren an dem betreffenden Arbeitsplatz zu erwarten sind, desto kleiner sollte die Betrachtungseinheit gewählt werden.

Beschreiben Sie kurz und eindeutig den Betrieb beziehungsweise den zu evaluierenden Bereich:

  • verwendete Maschinen
  • Arbeitsstoffe
  • Art und Umfang der Arbeiten
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • verantwortliche Personen

Zusätzlich sind die festgestellten Gefahren und die jeweiligen konkreten Maßnahmen für die betreffenden Arbeitsplätze zu beschreiben. Dazu gehören auch die Festsetzung von Terminen und die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen.

In einer Arbeitsplatzevaluierung und Gefährdungsbeurteilung müssen auch zusätzliche sicherheitsrelevante Informationen, wie Behördenauflagen, Normen und andere Regeln der Technik angeführt sein.

Besonderes Augenmerk ist auf Beschäftigungsverbote und Mutterschutz, sowie das Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz zu achten.