Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sowie die Eignung im Hinblick auf körperlichem Zustand, Alter und Qualifikation zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage legen Sie dann die Ihre Grundsätze der Gefahrenverhütung und die durchzuführenden Maßnahmen fest.
Welche Inhalte Sie für die Evaluierung heranziehen müssen:
- Jeder Arbeitsplatz
Maschinen, Büro, Anlagen, Lager, Werkstätten, Verkehrswege, etc. - Jeder Bereich
Abteilungen, Auslieferung, Produktion, Einkauf, etc. - Jede Tätigkeit
Arbeitsvorgänge, Instandhaltung, Reparatur, Transport
So gehen Sie bei der Evaluierung der Arbeitsplätze vor
Sämtliche Gefahren und Gefährdungen müssen einem Teil des Evaluierungsdokumentes zuordenbar sein. Das bedeutet, je mehr Gefahren an dem betreffenden Arbeitsplatz zu erwarten sind, desto kleiner sollte die Betrachtungseinheit gewählt werden.
Beschreiben Sie kurz und eindeutig den Betrieb beziehungsweise den zu evaluierenden Bereich:
- verwendete Maschinen
- Arbeitsstoffe
- Art und Umfang der Arbeiten
- Anzahl der Mitarbeiter
- verantwortliche Personen
Zusätzlich sind die festgestellten Gefahren und die jeweiligen konkreten Maßnahmen für die betreffenden Arbeitsplätze zu beschreiben. Dazu gehören auch die Festsetzung von Terminen und die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen.
In einer Arbeitsplatzevaluierung und Gefährdungsbeurteilung müssen auch zusätzliche sicherheitsrelevante Informationen, wie Behördenauflagen, Normen und andere Regeln der Technik angeführt sein.
Besonderes Augenmerk ist auf Beschäftigungsverbote und Mutterschutz, sowie das Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz zu achten.