Erste Hilfe: Wichtige Rettungsgeräte für Ihren Betrieb

Erfolg und Qualität der Ersten Hilfe bei einem Arbeitsunfall hängen in erster Linie davon ab, wie und welche Hilfsmittel und Rettungsgeräte dabei eingesetzt werden. Viele gesundheitliche Schäden könnten vermieden werden, wenn schnell und richtig bei einem Unfall gehandelt werden würde. Welche Rettungsgeräte in Ihrem Unternehmen keinesfalls fehlen dürfen, erfahren Sie hier.

Erste Hilfe am Arbeitsplatz ist ein lebenswichtiges Thema. Wenn Sie sich ordentlich mit den bereitzustellenden Hilfsmitteln und Rettungsgeräten auseinandersetzen, müssen Sie nicht lange suchen, bis Sie endlich fündig werden.

Weder die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" noch die "Arbeitsstättenverordnung" bestimmt, welches Mittel und welche Rettungsgeräte in Ihrem Unternehmen bereitzustellen sind. Es ist also Ihre Pflicht als Arbeitgeber, geeignete Rettungsgeräte und Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Grundlage dazu bietet eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung.

Somit sollten Sie sich von dem Gedanken leiten lassen, welche notwendigen Mittel zur Ersten Hilfe an Ihren Arbeitsplätzen im Betrieb griffbereit sein müssen. Außerdem müssen Sie bestimmte, geeignete Personen als Ersthelfer ausbilden lassen und entsprechend einsetzen.

Zu den Rettungsgeräten und Erste-Hilfe Mitteln zählen:

  • Erste Hilfe Material

Dazu gehören Verbandsmaterial, entsprechende Hilfsmittel und eine Rettungsdecke. Das Verbandsmaterial muss Heftpflaster, Mullbinden, Wundschnellverbände, Fingerverbände, Verbandpäckchen, Fixierbinden und Dreieckstücher enthalten.

Nach dem Medizinproduktgesetz muss das Verbandsmaterial eine CE-Kennzeichnung tragen und es muss ein Verfallsdatum angegeben sein. Bei Verschmutzung oder Beschädigung muss das Material sofort ausgetauscht werden.

Das Erste Hilfe Material ist in Verbandskästen oder Verbandsschränken aufzubewahren, damit es gegen schädigende Einflüsse geschützt ist. Kleine Verbandskästen werden in der DIN 13157 und große Verbandskasten in der DIN 13169 geregelt.

  • Erste-Hilfe Räume

Der Erste-Hilfe-Raum, oder eine vergleichbare Einrichtung, soll den Verletzten und den Helfer, sowie das Erste-Hilfe-Material, vor schädigenden oder störenden Einflüssen abschirmen und die Wirksamkeit der Ersten Hilfe fördern.

Die Voraussetzung für die Notwendigkeit eines Erste-Hilfe Raumes stellt einen Kompromiss zwischen dem Anspruch des Verletzten auf die optimale Erstversorgung und den Anspruch des Unternehmers auf Beachtung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer solchen Einrichtung dar.

  • Medizinische Geräte und Instrumente für Ihren Betrieb

Je nach Sicherheitsanforderung und Gefährdungsbeurteilung sind folgende Geräte anzuschaffen: Mundtubus, Intubationsbesteck, Sauerstoffmasken, Beatmungsbeutel- und Geräte, Medizinischer Sauerstoff, Automatisierter Externer Defibrillator (AED), Absauggeräte mit Absaugkatheter, Infusionslösung, Einmal-Spritzen mit Einmal-Kanülen, Blutdruckmessgerät und Stethoskop.

  • Wichtige Rettungsgeräte für die Erste Hilfe

Die Rettungsgeräte kommen zum Einsatz, wenn zur Beseitigung der Lebensgefahr technische Maßnahmen erforderlich sind. Die Rechtsgrundlage dafür bietet die BGV/GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention."

Rettungsgeräte in technischer Hinsicht sind zum Beispiel Körperduschen, Augenduschen, Sprungtücher, Löschdecken, Hubrettungsfahrzeuge, Spreitzer, Schneidgeräte, Brechwerkzeuge, Rettungsgurte, Auffanggurte, Atemschutzgeräte für die Selbstrettung.

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