Bei Praktikanten auf die Arbeitsbedingungen achten

Wenn Schüler oder Studenten als Praktikanten im Unternehmen eingesetzt werden, gelten in arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht teilweise besondere Bedingungen für ihre Beschäftigung. Worauf müssen Sie als Arbeitgeber achten?

Praktikanten sind aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Der eigentliche Zweck des Praktikums, sei es nun freiwillig oder ein Pflichtpraktikum, ist es, jungen Menschen einen Eindruck davon zu verschaffen, was sie bei einer späteren Berufstätigkeit erwarten würde.

Die Realität sieht oft so aus, dass Praktikanten gering oder nicht entlohnte Arbeitskräfte sind, ohne die das Unternehmen kaum existieren könnte. Unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigung sind einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Praktikanten einsetzen.

Praktikanten sind unfallversichert

Die gesetzliche Unfallversicherung, die über die Berufsgenossenschaften erfolgt, gilt auch für Praktikanten. Hierfür ist es wichtig, dass diese während ihres Einsatzes in den Betrieb eingegliedert sind und klaren Regelungen hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und Art der Tätigkeit unterliegen. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, unabhängig davon, ob eine Vergütung gezahlt wird, einen Praktikantenvertrag abzuschließen.

Anmeldung zur Sozialversicherung

Werden Praktikanten gegen Entgelt beschäftigt, muss der Arbeitgeber sie zur Sozialversicherung anmelden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich wie bei anderen Arbeitsverhältnissen auch nach der Höhe des gezahlten Lohns.

Achtung bei minderjährigen Praktikanten

Sind Praktikanten minderjährig (was eigentlich nur bei Schülerpraktika der Fall sein dürfte), gelten zusätzlich die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Schicht-, Wochenend- und Nachteinsätze sind in der Regel tabu. Außerdem dürfen sie nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit gefährden könnten. Einsatzmöglichkeiten können hierdurch stark eingeschränkt sein und sind vorab durch das Unternehmen zu prüfen.

Ein Zeugnis ist hilfreich

Nach einem Pflichtpraktikum ist als Nachweis des Praktikums gegenüber der Schule oder Hochschule eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Ein qualifiziertes Zeugnis ist nicht vorgeschrieben; es ist jedoch aussagekräftiger und gibt eine bessere Rückmeldung zu den Leistungen und hilft auch für etwaige spätere Bewerbungen.