Arbeitssicherheit: Oft fehlt das Hintergrundwissen

Der Arbeitgeber steht zweifelsohne durch gesetzliche Bestimmungen in der Pflicht, für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit aller Beschäftigten Sorge zu tragen. Doch das ist nicht immer leicht...

Die damit verbundenen Kosten, verständnislose Mitarbeiter und oftmals mangelnde Kenntnisse zur Erstellung eines geeigneten Maßnahmenkataloges, erschweren die Situation und sorgen meist für unzureichende Absicherungen, die im Ernstfall tödliche Konsequenzen haben können. Doch mit welchen Mitteln lässt sich diese Problematik wirklich beheben?

Hintergründe zur Thematik

Für das Abgrenzen notwendiger Schritte, ist es erforderlich den Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu berücksichtigen. In diesem Blog-Artikel wird detailliert geschildert, wo genau diese Begriffe voneinander abweichen – Die vereinfachte Kurzform: Die Arbeitssicherheit befasst sich mit dem Schutz vor Verletzungen und ähnlichen Gefährdungen. Der Arbeitsschutz deckt darüber hinaus jedoch noch den Schutz vor schädigenden Belastungen – wie beispielsweise durch falsches Heben oder mangelnde Ergonomie am Arbeitsplatz ab.

©DGUV über Statista.com (zur Statistik)

Laut einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. ist in den Jahren von 2000 bis 2012 in verschiedenen Wirtschaftszweigen, die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in Deutschland fast durchgängig gesunken. Hintergrund hierfür dürften wahrscheinlich Gesetzesänderungen hinsichtlich der Arbeitssicherheits-Verpflichtungen der Arbeitgeber sein, aber auch die stetige Weiterentwicklung der Technik, welche unter anderem die sicherheitsrelevanten Aspekte von Geräten und Fahrzeugen betreffen.

Unfälle mit Fahrzeugbeteiligung

Aus einer anderen Statistik derselben Quelle geht hervor, dass die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle gerade im Transport- und Verkehrswirtschaftswesen im gleichen Zeitraum gesunken sind. Der Großteil aller Arbeitsunfälle – besonders der tödlichen – stehen im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bzw. dem Verkehr auf dem Betriebsgelände. In diesem Sinne sollte an dieser Stelle zuerst mit Verbesserungsmaßnahmen begonnen werden, da hier in der Regel das meiste Optimierungspotenzial besteht.

Häufig finden Unfälle mit Fahrzeugen nicht nur in der Industrie oder im Handwerk statt, sondern auch mit normalen PKW. An dieser Stelle gibt es mehrere Möglichkeiten, die Situation zu verbessern und Gefahren vorzubeugen:

Aufstellen von Regeln und Straßenschildern für den Verkehr auf dem Gelände (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) – Doch Vorsicht: Zu viele Zeichen können verringerte Wahrnehmung dieser bewirken.

Kennzeichnen von Stellen mit häufigem Fußgängerverkehr und anderen potentiellen gefährlichen Stellen

Aufstellen von gewölbten Spiegeln an gefährlichen Kreuzungen oder Ausfahrten sowie eventuelles Einführen einer Regel für das Signalgeben an kritischen Stellen (z.B. kurzes Hupen vor Befahren einer bestimmten Kreuzung)

Doch auch im Industrie- und Handwerksbetrieb (z.B. im Baugewerbe) gibt es viele Unfälle mit Gabelstaplern oder anderen Fahrzeugen, die schnell lebensgefährlich, mit vergleichsweise einfachen Mitteln jedoch deutlich eher verhindert werden können. In allen Fällen der Arbeitssicherheit gilt: Aufklärung über bestehende Risiken ist eine der besten Möglichkeiten, um die Mitarbeiter für diese Problematik zu sensibilisieren.

In diesem Zusammenhang ist es gleichermaßen wichtig, nicht nur die Fahrer, sondern diesbezüglich auch alle Mitarbeiter zu unterweisen. Eine weitere Option ist das Anbringen von Ramm- und Anfahrschutzanlagen an den entscheidenden Stellen.

Mittels eines Rammschutzes aus massivem Stahl und ggf. mit Verzinkung für den Einsatz im Außenbereich, welche laut schilder-versand.com einen zentralen Bestandteil des Sicherheitsschutzes darstellen, ist es beispielsweise möglich, die üblichen Fußgänger-Laufwege oder Maschinen abzusichern, um die Fahrzeuge an einem Zusammenprall mit diesen zu hindern.

Die SOS-Regel

Für die Arbeit im produzierenden oder verarbeitenden Gewerbe gilt ein Grundsatz, der ohne weiteres sogar auf Bürojobs oder privat angewendet werden kann: Sauberkeit + Ordnung = Sicherheit. Im ersten Moment scheint dies vielleicht sogar lächerlich erscheinen, doch bei genauerem Hinsehen lässt sich die Wahrheit hinter dahinter nicht leugnen – Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Mitarbeiter bearbeitet mit einer Standbohrmaschine Metall, wobei sich im Laufe der Zeit nicht nur Sägespäne, sondern auch das eingesetzte Schmiermittel in feinen Tröpfchen auf dem Boden absetzen. Das allein mag noch nicht gefährlich sein, doch ein Tritt auf den entstandenen fettigen Film kann zu einem Sturz führen, dessen Konsequenzen an einer Werkbank oder gar im laufenden Betrieb der Bohrmaschine, schnell fatal sein können. Das Gleiche gilt für fallengelassene Schrauben oder – sei es im Büro oder zuhause – ein loses bzw. nicht korrekt verlegtes Kabel auf dem Boden, das zu einer nicht ungefährlichen Stolperfalle werden kann.

In diesem Sinne ist dieses Prinzip natürlich nicht das einzige, das es zu berücksichtigen gilt und damit die Lösung jeder Sicherheitsproblematik. Es lässt sich jedoch damit vergleichsweise einfach eine Großzahl an Risiken minimieren. Eine Routine für die Beseitigung solcher Gefahren, also das Reinigen, Aufräumen und anschließende Kontrollgänge kurz vor Feierabend oder Schichtwechsel ist beispielsweise in vielen Kfz-Werkstätten zu beobachten. Zusätzlich zum Sicherheitsgewinn ist diese Maßnahme natürlich auch für das Erscheinungsbild des Geländes bzw. der Innenräume von Vorteil.

Weitere Maßnahmen

Zu den Grundlagen der Arbeitssicherheit gehört auch die eventuelle Notwendigkeit eines Sicherheitsbeauftragten. Um diese Stelle intern zu besetzen, sollte der jeweilige Mitarbeiter über Grundkenntnisse und wirkliche Kompetenzen hinsichtlich Arbeitssicherheit verfügen. Häufig fälschlicherweise angenommen, geht die Verantwortung für diesen Zuständigkeitsbereich und möglichen Unfallfolgen nicht auf den Sicherheitsbeauftragten über, sondern bleibt grundsätzlich bei dem Geschäftsleiter.

Daher ist es wichtig, dass ggf. ein externer Beauftragter engagiert wird, wenn sich im Unternehmen niemand findet, der eine entsprechende Qualifikation besitzt oder für diese schwierige Aufgabe zur Verfügung steht. Nicht selten lehnen die Betriebsangehörigen dieses freiwillige Amt ab, weil das Aufgabenfeld viele Tätigkeiten umfasst, bei denen mit Fingerspitzengefühl eine Beratungsfunktion ausgeübt und die Einhaltung meist äußerst unpopulärer Vorschriften im Blick behalten werden sollen.

Eine Weisungsbefugnis liegt dem Sicherheitsbeauftragten bei der Ausübung seines Amtes nicht vor, weshalb er keine Möglichkeit hat bindende Anweisungen zu geben, sondern lediglich Meldung an die Unternehmensführung zu erstatten.

©PixelLightMedia – Pixabay.com (CC0 1.0)

Wer darüber hinausgehend weiteren Bedarf sieht oder in der Pflicht steht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, jedoch keine Ideen für Optimierungen hat, kann auch spezialisierte Unternehmen beauftragen, die nach einer vor Ort angefertigten Situationsbewertung, einen Maßnahmenplan anfertigt und diese nach Rücksprache auch gleich umsetzt. Einige größere Firmen haben außerdem bereits ein Arbeitsschutz-Management-System (AMS) – z.B. eine Zertifizierung nach OHSAS, wie in diesem Artikel des TÜV-Süd beschrieben wird – um besonders den komplexeren Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden.