Arbeitsschutz und Sicherheit: Wie sag ich es meinem Arbeitgeber?

Wohin wenden Sie sich, wenn Ihre Sicherheit gefährdet ist und Ihr Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz auf Stur schaltet? Sie vermuten aber, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit gefährdet ist. Was tun?

Immer wieder bekomme ich von an Arbeitsschutz und Sicherheit interessierten Lesern die Frage gestellt, wohin man sich bei Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz wenden soll. In größeren Unternehmen ist das kein Problem. Denn dort gibt es den Betriebsrat oder die Sicherheitsvertrauensperson.

In kleineren Unternehmen kömmt es oft zu dem Problem, dass es dort keinerlei Sicherheitsfachkräfte gibt und der Arbeitgeber manchmal auf Stur schaltet.

Das Thema Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ist aus arbeitsrechtlicher Sicht in der heutigen Zeit kein so schwieriges Thema mehr wie früher. Jeder Arbeitgeber in einem modernen Unternehmen müsste eigentlich wissen, wie man mit dem Thema Arbeitsschutz richtig umgeht.    

Was macht aber ein Arbeitnehmer, wenn am Arbeitsplatz seine Sicherheit gefährdet ist und sein Chef auf "stur" schaltet?

1) Grundsätzlich gilt in Punkto Sicherheit für Arbeitgeber
Laut Arbeitsstättenverordnung-§ 5  hat der Arbeitgeber die Pflicht, alle "erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor Gesundheitsgefahren geschützt sind". In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, "als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen".

Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Sie als Arbeitnehmer vor einer Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz, zu schützen.

2) Die Praxis im Job 
In der Praxis wird so manche Vorschrift von einigen Arbeitgebern oft sehr nachlässig befolgt. Jedoch können sie sich auf Ihr Recht auf eine unbelastete Umgebung, Sicherheit und Schutz Ihrer Gesundheit berufen.  

Falls Sie schon gesundheitliche Probleme bekommen haben oder dies befürchten, können Sie sich auf an den Betriebsarzt (falls vorhanden) oder Ihren Hausarzt wenden.  

Sie können sich auch auf §17 des Arbeitsschutzgesetzes berufen, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, dies jedem Arbeitnehmer zu gewährleisten.  

Es ist auf alle Fälle aufgrund Ihrer Meldung an den Arbeitgeber an Ihrem Arbeitsplatz von einer Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.  

3) Weitere Stellen, an die Sie sich in punkto Sicherheit wenden können

  • Arbeitsschutzbeauftragter des Unternehmens Sicherheitsfachkraft,
  • Sicherheitsingenieur
  • Örtliches Amt für Arbeitsschutz (falls Sie innerhalb der Firma keine Unterstützung bekommen)  

Sie sehen, es gibt jede Menge Unterstützung. Mit der Arbeitsstätten Verordnung und dem Arbeitsschutzgesetz haben Sie damit die rechtliche Grundlage für Ihre Sicherheit und Gesundheit!